161

dem  Zosimus  nachgefolgt)  wollte  man  bitten,  gleichfalls  Gesandte
  an  diese  Kirchen  zu  schicken,  damit  alle  Arten  von
Betrug  unmoͤglich  gemacht  wuͤrden.  Apiarius  wurde  inzwischen
  wieder  in  die  Kirchengemeinschaft  aufgenommen,
aber  weil  doch  die  Begebenheit  großes  Aufsehen  gemacht
hatte,  und  man  auch  dem  Bischof  von  Sikla  einiges  Recht
wollte  widerfahren  lassen,  so  wurde  ihm  verboten,  bei  der
Kirche  von  Sikka  irgend  eine  gottesdienstliche  Handlung
zu  verrichten:  sonst  für  alle  andere  Kirchen  bekam  er  gänzliche
  Freiheit.  Ohne  mich  in  die  Erzählung  des  Verhaltens
der  rmischen  Gesandten  einzulassen,  oder  in  die  Entwicklung
  anderer,  zwar  nicht  unwichtiger,  aber  doch  hier  nicht
ganz  zweckmäßiger  Umstände:  so  bemerke  ich  blos  den  Ersolg
  der  zurückkommenden  Gesandschaft.  Die  zwei  nicänischen
  Schlüsse,  worauf  sich  die  Foderung  des  rdmischen  Bischofs
  gründete,  wurden  in  den  Eremplarien  der  orientali,
schen  Kirchen  nicht  gefunden.

Wegen  dazwischengekommener  politischer  Unruhen  verzog
  sich  die  Sache  noch  ungefähr  bis  ins  Jahr  426,  da  die
Afrikaner  vom  roͤmischen  Bischof  Eblestin  ein  sehr  entscheidendes
  Schreiben  erhielten,  den  Presbyter  Apiarius  völlig
wiederherzustellen.  Auf  der  Synode,  welche  deswegen  in-Afrika
  gehalten  wurde,  faßte  man  eine  Antwort  ab,  voll  der
nachdrücklichsten  Vorstellungen  gegen  das,  was  sich  Cblestin
zum  Nachtheil  der  afrikanischen  Kirche  herausgenommen,
und  besonders  beklagte  man  sich  über  das  gewaltthätige  Betragen
  des  rdmischen  Legaten  Faustinus:  übrigens  erklärten
die  Afrikaner,  seinem  Vorfahren  schon  geschrieben,  zu  haben,
daß  es  keine  nicänische  Schlüsse  sepen,  was  Man  ihnen  unter
  diesem  Namen  vorgelegt  habe.  Apiarius  gestund  alle
seine  schreckliche  Verbrechen,  und  wurde  also  auf  ewig  von

Spittlers  sammtl.  Werke  VIII.  Be.  11  ·