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allen  Ministerialverkichtungen  ausgeschlossen.  Sein  Geständniß
  mußte  der  Ebre  dessen  sehr  nachtheilig  seyn,  der  sich
seiner  mit  so  vielem  Eifer  angenommen  hatte.

Aus  dieser  ganzen  Geschichte  erhellt  zunächst  so  vlel,
daß  man  die  sardicensischen  Schlüsse  in  Afrika  nicht  unter
dem  Namen  der  nicänischen  gekannt  habe:  aber  in  Ansehung
  Roms  entsteht  die  Frage,  wie  war  es  möglich,  daß
man  dort  die  Schlüsse  der  nicänischen  und  sardicensischen
Synoden  verwechselte?  war  es  absichtliche  Verwechslung,
oder  läßt  sich  ein  Zufall  erdenken,  aus  welchem  ohne  Verletzung
  der  Ehre  des  rdmischen  Bischofs  begreiflich,  gemacht
werden  kann,  wie  es  etwa  zugegangen?  Ist  diese  Frage
auSgemacht,  so  wird  sich  mit  Gewißheit  entscheiden  lassen,
was  von  dem  Ausehen  der  sardicensischen  Spnode  zu  halten
  ist.

g.  12.

Baronius  und  Bellormin,  die  man  immer  zuerst  fragen
  muß,  wenn  man  bei  gewissen  dem  römischen  Stubl
nachtheiligen  Geschichten  allerhand  künstliche  Apologien  lesen
will,  bringen  mancherlei  elende  Ursachen  vor,  welche  theils
die  Authenticität  der  aus  Constantinopel  und  Alerandrien
nach  Afrika  geschickten  nicänischen  Schlüsse  widerlegen  sollen,
theils  das  Verfahren  der  rdmischen  Bischöfe  rechtfertigen.
Wie  es  gemeiniglich  geht,  wenn  man  ein  offenbar  falsches
Factum  zu  vertheidigen  unternommen,  daß  man  vom  Aberglauben
  auf  einmal  auf  den  unentschuldbarsten  Scepticismus
  verfällt:  so  ging's  auch  dem  Verfasser  der  Kirchenannalen,
  er  wagt  Hypothesen  ohne  den  geringsten  zureichenden
historischen  Grund,  er  läugnet,  was  doch  jedem  unparteiischen
  Leser  der  Geschichte  ins  Auge  springr,  er  bleibt  dabei
es  sepen  doch  nicänische  Schlüsse  gewesen,  was  Josimus  und