171

nutzter  Handschriften  mehr  aufgeklaͤrt  werden  wird,  so  laͤßt
sich  es  vielleicht  zur  vollkommensten  historischen  Evidenz  bringen,
  daß  diejenige  lateinische  Handschriften,  in  welchen  eine
solche  Verbindung  der  nicaͤnischen  und  sardicensischen  Schluͤsse
gefunden  wird,  uͤberdieß  meistens  nur  italiaͤnische  Handschriften
  und  roͤmischen  Ursprungs  sind.  Schon  aus  den
Nachrichten,  die  man  durch  den  gelehrten  Fleiß  der  Ballerini
  erhalten  bat,  erhellt  so  viel,  daß  von  denjenigen  Handschriften,
  die  man  jetzt  schon  kennt,  mehr  als  zwei  Drittheile
ganz  gewiß  urspruͤnglich  aus  Italien  herstammen:  also  eigentlich
  nicht  der  ganzen  lateinischen  Kirche  Gesinnung  beweisen,
  sondern  hoͤchstens  die  Gesinnung  der  italiaͤnischen
Kirche.

Jetzt  waͤre  also  alles  vorbereitet  zu  Entscheidung  der
wichtigen  Frage:  war  die  sardicensische  Synode  oͤkumenisch
oder  nicht?  was  ist  überhaupt  von  dem  Ansehen  derselben
zu  halten?  läßt  sich  aus  der  Geschichte  der  afrikanischen
Streitigkeit  etwas  gegen  dieselbe  schließen  oder  nicht?

.  15.

Dah  man  das  letztere  nur  noch  fragen  konnte,  nur,  noch
darüber  streiten!  Wenn  sardicensische  Synode  so  ökumenisch,
so  vollgültig  war  als  nicänische,  warum  sagte  Eölestin  den
Afrikanern  nicht,  daß  sie  der  Schuldigkeit  zu  gehorchen  dadurch
  noch  gar  nicht  entbunden  seyen,  wenn  sie  bewiesen
hätten,  daß  diese  Schlüsse  nicht  nicänisch  seyen?  Warum
erklärten  die  afrikanischen  Väter  so  gerade  zu,  daß  nichts
als  nicänische  Schlüsse  sie  verbinden  könnten?  Selbst  aus
Afrika  waren  mehrere  auf  der  sardicensischen  Synode;  also
selbst  bei  einigen  derer  Kirchen,  die  doch  ihre  Deputirte  zu
Sardika  gehabt  hatten,  galten  diese  Schlüsse  nicht.  Die