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afrlkanischen  Vaͤter  konnten  die  vorgelegten  Schluͤsse  nicht
nur  in  den  nicänischen  canonibus  nicht  finden,  das  hob  sich
bei  Aufklärung  der  ganzen  Sache  von  selbst:  sondern  sie
konnten's  in  ihren  Kirchenarchiven  oder  in  ihren  collectionibus
  canonum  (am  Ausdruck  liegt  hier  nichts)  gar  nicht
finden.  Die  Ballerini  vermuthen,  sie  müßten  nicht  recht
gesucht  haben.  Sehr  unwahrscheinlich.  Einmal  bei  einer
so  wichtigen  Sache,  bei  einem  einige  Jahre  hindurch  daurenden
  Streit,  bei  einem  Streit,  auf  den  man  so  viele  Kosten,
die  Kosten  einer  eigenen  Legation  nach  Canstantinopel  und
Alerandrien  wandte,  dem  zu  Liebe  einige  Synoden  gehalten
wurden,  wo  es  nicht  der  Ehre  und  den  Rechten  des  einzigen
Bischof  Urbans,  sondern  der  Unabhängigkeit  von  ganz  Afrika
galt.  Zweitens,  nirgens  war  man  in  Aufbewahrung  der
Synodalschlüsse  sorgsältiger  als  in  Afrika.  Die  Verfassung.
der  afrikanischen  Kirche  war  bei  weitem  aristokratischer  als
die  Verfassung  der  übrigen  morgen=  und  abendländischen  Kirchen,
  und  keine  Kirche,  als  die  afrikanische,  hatte  die  Gewohnheit,
  die  Schlüsse  der  vorhergehenden  Synoden  auf  jeder
Synode  wiederholen  zu  lassen.  Man  sehe  die  Akten  der  berühmten
  karthaginensischen  Versammlung  von  610.  Wo  ein
einziger  der  Aristokraten  nach  und  nach  den  Monarchen  zu
spielen  sucht,  da  können  Gesetze  und  canones  nach  und  nach
in  Vergessenheit  gerathen,  aber  gewiß  da  bei  weitem  schwerer,
wo  das  Recht,  über  der  Beobachtung  der  Gesetze  zu  wachen,
unvertheilt  bei  mehreren  ist.  Fleury  *)  sagt,  die.  Donatisten
haͤtten  die  ächten  sarditensischen  Schlässe  beiseit  geschaffr,
und  dafür  die  Schlüsse  der  arianischen  Gegensynode  zu  Phi-Histoire

  ecclesisstitue  L.  XXIV.  peg.  800.  der  Sctavausgabe
  Brusxelles  1725.