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lippopel  untergeschoben.  Gewiß  ist,  daß  das  Synodalschreiben
der  letztern  auch  nach  Afrika  gekommen,  und  zwar  daß  es
nicht  an  den  orthodoren  Bischof  zu  Karthago,  sondern  an
den  donatistischen  addreßirt  wurde  *).  Aber  nirgends  ist  die
geringste  Spur,  daß  die  Donatisten  die  Akten  der  rechtmäßi,
gen  sardicensischen  Synode  zu  vertilgen  gesucht  hätten:  und
gesetzt  auch;  denn  daß  sie  demselben  entgegen  waren,  läugne
ich  nicht;  wie  konnt'’  es  ihnen  gelingen,  da  Bischof  Gralus
von  Karthago  selbst?)  der  rechtmäßigen  sardicensischen
Sypnode  beigewohnt  hatte,  da  er  also  auch  selbst  von  Sardika
  die  Schlüsse  mitbringen  konnte;  und  schon  lange  war
zu  Bischof  Gratus  Zeiten  der  donatistische  Streit  in  die
heftigsten  Clammen  ausgeschlagen,  daß,  wenn  von  der  orthodoren
  Partei  die  sardicensischen  Schlüsse  wirklich  einmal
angenommen  waren,  sie  gewiß  so  bald  nicht  verfälscht  oder
unterdrückt  werden  konnte.  Also  nicht  einmal  große  Wahrscheinlichkeit,
  vielweniger  hisiorische  Gewißheit  hat  Fleury's
Vermuthung,  ungeachtet  sie  bei  weitem  erträglicher  ist,  als  die
Ballerinische.  Hört  man  den  ganzen  Verlauf  dieser  Geschichte
  ohne  alles  Vorurtheil,  ohne  irgend  schon  vorher  für
oder  wider  die  sardicensischen  Schlüsse  Partei  genommen  zu
haben,  so  wird  man  sich  den  Zusammenhang  aller  dieser,
dem  ersien  Scheine  nach  sireitender,  Begebenheiten  ungefähr

»)  Herrn  Conssstorialrath  Walchs  Gesch.  der  Kirchenvers.  S.  181.

*“)  Unter  den  Subferiptionen  fehlt  zwar  sein  Name,  aber
er  kommt  ausdrüclich  genannt  vor  can.  7.  Sardic.  (nach
der  Abtheilung  des  griechischen  Tertes)  und  ganz  gewiß  erbellt
  auch  seine  Anwesenbelt  zu  Sardica  aus  dem  füntten
Canon  der  Spnode,  die  unter  seinem  eignen  Vorsitz  im  Jahr
348  zu  Carthago  gehalren  wurde.  v.  Herdoin  ooneil.  T.  1.
pag.  665.