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so  denken.  Bischof  Gratus  war  zu  Sardika,  und  half  die
Schluͤsse  der  Synode  entwerfen,  er  mag  sie  auch  mit
nach  Karthago  genommen  haben:  aber  er  muß,  als  selbst
gegenwärtig  auf  der  sardicensiischen  Synode,  seine  gute  Ursachen
  gewußt  haben,  warum  er  diese  Schluͤsse  den  oͤffentlichen
  Sammlungen  der  canonum  nicht  beifügte.  Die  nicänischen
  Schlüsse  fanden  sich  ganz  richtig  in  diesen  Sammlungen:
  warum  soll  Gratus,  besonders  da  ja  der  Afrikaner
in  den  sardicensischen  Schlüssen  ausdrücklich  gedacht  wird,
nachläßiger  gewesen  seyn,  als  Cäcilian,  welcher  der  nicänischen
  Synode  beiwohnete?  Woas  ist  billiger  als  zu  sagen:
Gratus  trug  die  sardicensischen  Schlüsse  deswegen  nicht  ein,
weil  sie  nicht  waren,  was  die  nicänischen  gewesen  sind.

Hätte  man  mehrere  Nachrichten  von  der  Beschaffenheit
der  äaltesten  Sammlungen  der  canonum,  wie,  durch  wen,
auf  wessen  Befehl  neue  Canones  in  die  öffentliche  Sammlungen
  eingetragen  worden,  ob  es  um  diese  Zeit  schon  öffentliche
  Sammlungen,  oder  wenigstens  öffentliche  Eremplare
von  Privatsammlungen  gegeben  —  viele  Vermuthungen  und
Wahrscheinlichkeiten  hat  man  über  diese  Fragen,  aber  keine
historisch  dokumentirte  Nachrichten.  —  Hätte  man  diese,  so
ließen  sich  wohl  alle  Zweifel  beantworten,  und  wahrscheinlich
wuͤrde  man  den  Vertheidigern  der  sardicensischen  Synode
einen  ganz  unaufloͤsbaren  Knoten  knuͤpfen  koͤnnen.

g.  16.

Der  nicänischen  Synode  kann  man  also  die  sardicensische
  nimmermehr  gleich  setzen,  denn  das  waͤre  sonst  eben
so  viel,  als  den  Bischof  Coͤlestin  einer  ziemlichen  unverzeihlichen
  Ungeschicklichkeit  in  Vertheidigung  seiner  Rechte  beschuldigen.
  Sie  war  also  nicht  ökumenisch?  —  Wie  man