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spruch  auch  einem  Bischof,  gegen  die  Bemühungen  seiner
Comprovinzial-Bischöfe,  seinen  Hut  versichern  können.  Wie
nun  diese  Streitigkeit  zu  Rom  untersucht  wurde,  so  soll
Angilramn  dem  roͤmischen  Bischof  Adrian  zu  seiner  Vertbeidigung
  die  Auszüge  aus  den  alten  Kirchengesetzen  vorge,
legt  haben,  die  noch  unter  seinem  Namen  in  den  Coneiliensammlungen
  stehen;  oder  nach  einer  andern  Erzählung
gab  Adrian  selbst  dem  bedrängten  Bischof  diese  Sammlung
alter  Kirchengesetze,  in  der  Absicht,  wie  man  glaubt,  daß
er  sich  durch  dieselbe  gegen  seine  Feinde  desio  leichter  schützen
könne.  Man  setzt  die  Entstehung,  dieser  Capitel,  nach  dem
Zeugniß  einiger  der  glaubwuͤrdigsten  Handschriften  derselben,
ins  Jahr  785.  Der  ganze  Zusammenhang  dieser  Geschichte  *)
ist  wirklich  so  beschaffen,  daß  man  dadurch  den  grogen  Voxtheil
  gewinnt,  die  sonst  fast  unbegreifliche  Ausbreitung  der
pseudoisidorschen  Produkte  d.  sto  gluͤcklicher  erklären  zu  könneu.
Wenn  es  das  Interesse  eines  der  ersten  königlichen  Minisier
erforderte,  diese  falsche  Waare  zu  debitiren,  und  ihr  überall
Ausehen  zu  verschaffen,  wenn  der  Koͤnig  selbst  gewissermaßen
dadurch  zu  gewinnen  schien,  und  überhaupt  die  Sache  seincs
Erzcaplaus  doch  immer  auch  seine  Sache  war,  wenn  von
Rom  aus  so  gar  kein  Widerspruch,  sondern  vielmehr  Unterstützung
  zu  erwarten  war:  so  ist  es  gewiß  weniger  zu  wun-*)

  Außer  einigen  kleinen  Nebenumständen,  die  sich  aber  hier
nicht  erörtern  lassen,  erzäblt  diese  Geschichte  eben  so  Horir
in  seiner  Abhandlung  de  appellationtbue.  v.  Concordala
nalionis  german.  integra  variis  additomenlis  illustrata.
Tom.  II.  pag.  147  —  149.  Daß  Anto#.  Augustin  in  seinem
Buch  de  emendalione  Creliani  bei  der.  Geschichte  des  Peudoisidors
  auch  von  diesen  Angilrainnischen  Capikeln  weitläuftig
  handle,  ist  bekannt.  Wengen  der  Vermehrungen  und  Verbesserungen
  muß  man  Baluzens  Ausgabe  haben,  Paris.  1672.