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dem  mezischen  Bischof  diese  Sammlung  gegeben  habe,  um
sich  desio  besser  verthcidigen  zu  koönnen.  Davon  steht  nichts
in  der  Aufschrift,  welche  von  beiden  man  auch  als  ächt  aunimmt:
  und  die  Ausschrift  ist  doch  unsre  einzige  historische
Quelle.  Wie  Karl  der  Grosse  bei  seiner  Anwesenheit  zu
Rom  vom  dasigen  Bischof  Adrian  einen  coder  canonum
erhielt,  so  erdichtete  Pseudoisidor,  daß  auch  Angilramn  ein
gleiches,  aber  nur  verschiedenes  Geschenk  erhalten  habe.  Der
Betrüger  macht  es  hier,  wie  bei  seiner  Sammlung  überhaupt.
Er  nahm  gewisse  allgemeinbekannte  bistorische  Umstände,  diese
erweiterte  er  durch  allerhand  Erdichtungen,  und  gab  durch
diese  Vermengung  von  Wahrheit  und  Irrthum  seinen  Betrügereien
  einen  desto  bessern  Anstrich.  So  legte  er  bei  seiner
betrügerischen  Sammlung  die  wahre  Sammlung  des  berühmten
  Isidors  zum  Grunde:  hier  bei  den  Capiteln  bediente
er  sich  der  allen  noch  im  Angedenken  schwebenden  Begebenheit,
  daß  Angilramn,  um  Erlaubniß  zu  bekommen,  mit  Beibehalzung
  seines  Bisthums  beständig  am  königlichen  Hofe
zu  bleiben,  selbst  nach  Rom  zu  Adrian  gegangen.  Daß
Adrian  einem  Mann,  den  er  ehren  wollte,  eine  Sammlung
alter  Kirchengesetze  zum  Geschenk  machte,  das  war  man
schon  an  Karls  Beispiel  gewohnt:  also  war  es  nichts  befremdendes,
  wenn  es  auch  bei  Angilramn  geschah.

.  5.

Kein  Betrüger  war  noch  je  leicht  bei  einem  so  bohen
Grad  von  Dummheit  doch  zugleich  so  glücklich,  als  Pfeudoisidor,
  dieser  vermuthliche  Verfasser  der  Angilramnischen
Capitel.  So  hat  sich  noch  nicht  leicht  ein  Betrüger  vergessen,
  als  dieser,  daß  man  glauben  sollte,  auch  ohne  sonderliche
  historische  Kenntnisse  wuͤrde  beim  bloßen  Lesen  seiner