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durch  erhielt.  Welche  (5|  schelmische  Forderung  es  war,
daß  die  Zeugen  Frau  und  Kinder  haben  sollten.  Soweit
war  dieser  Betrüger  ein  sehr  genauer  Kenner  des  gemeinen
  Lebens,  daß  er  wohl  wußte,  wie  bei  weitem
weniger  derjenige  zum  wagen  aufgelegt  ist  (und  die  Anklage
eines  Clericus  war  immer  ein  sehr  großes  Wagestück),  dessen
Sorge  nicht  nur  auf  seine  eigne  Wohlfarth,  sondern  auf  eine
bei  seinem  zu  befürchtenden  Unglück  vollig  hülflose  Familie
gehen  muß.  Ein  Mann,  der  Frau  und  Kinder  hat,,  wird
überdieß  meistens  durch  Familienverbindungen  gehindert,  wenn
er  auch  allen  Muth  haben  sollte,  so  etwas  auszuführen.  Wer
merkt  nicht  noch  tausend  andere  politische,  Griffe,  die  unter
dieser  sorgfältigen  Bestimmung  verborgen  liegen?  Und  nur
zwei  und  siebenzig  solcher  Zeugen  und  alle  lauter  Geistliche,
sollen  hinreichend  seyn,  wenn,  ein  Bischof  überwiesen  werden
solle:  und  von  dem  Delatorheißt  es:  aut  lingua  capuletur,
aut  convicto  caput  amputetur.  Delatores  autem
sunt,  dui  invidia  produnt  alios.  (capit.  40.)  Ich  könnte  hier
nach  der  Ordnung  der  Capitel  noch  sehr  viele  Schwierigkeiten
  zeigen,  die  durch  diese  Capitel  demjenigen  gemacht
sind,  der  gegen  einen  Geistlichen  und  besonders  auch  gegen
einen  Bischof  Recht  sucht:  diese  einzige  aber,  die  ich  hier  gezeigt
habe,  rechtfertigt  mich  genug,  warum  ich  die  Hauptabsicht
dieser  Pseudo-Angilramnischen  Sammlung  so  und  nicht  anders
  angegeben  habe.  Es  ist  nach  allem  höchst  wahrscheinlich,
  Pfeudoisidor  oder  Pseudoangilramn  (die  Namen  find
gleichgültig,  denn  sie  sind  ja  Namen  esines  Mannes)  war
ein  Westfränkischer  Bischof.)  Rikulf  war  es  nicht;  denn,

*5  Daß  er  eln  Bischof  war,  erhellt  aus  dem  bisberigen.  Denn,
wenn  man  etwa  auch  sagen  wollte,  es  könnte  bloß  ein  Bi-