194

VI.

Pruͤfung  einer  Hypothese  der  Rundischen
Preisschrift  von  der  Rechisstandschaft  der
Bischöfe  und  Aebte  *).

Da  die  Absicht  des  Geschichtsforschers  ist,  nicht  nur
bisber  unbemerkte  Begebenheiten  oder  historische  Wahrscheint
lichkeiten  ins  Licht  zu  stellen  und  allgemein  bekannt  zu  machen,
sondern  auch  einzureißen,  wo  nicht  fest  gebaut  worden  istund
  den  Werth  mancher  historischen  Hypothese,  die  vielleich,
durch's  Alter,  vielleicht  durch  berühmte  Namen  geschützt,
großen  Beifall  erhielt,  herabzuwürdigen:  so  steht  vielleicht
nachfolgende  Untersuchung  hier  nicht  ganz  am  unrechten  Ort.
Ein  Widerspruch  gegen  historische  Hypothesen  ist,  wenn  auch
nichr  immer  die  ganze  Wahrheit  auf  seiner  Seite  seyn  sollte,
dech  immer  von  dem  Nutzen,  daß  man  Stärke  und  Schwäche
der  Hypothese  am  genauesten  kennen  lernt.  Denn  nach  einer
leicht  begreiflichen  Beschaffenheit  unsers  Geistes  ist  weder
derjenige,  der  die  Hppothese  zuerst  wagre,  noch  überhaupt
jeder,  welcher  sich  nicht  mit  Mühe  an  sireng  historische

*)  Aus  Meusel'#  Geschlchtsforscher.  Thl.  4.  1777.  S.  201
bls  223.