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nem  gemeinschaftlichen  Interesse,  welches  sie  hätte  nöthigen
können,  die  Hände  in  Staatssachen  zu  mischen,  um  mit
vereinigten  Kräften  sich  empor  zu  schwingen.  Das  Privatinteresse
  hatte  zu  solcher  Absicht  nicht  Gewicht  genug,  verschaffte
  auch  keine  andere  als  Privatvortheile.  Um  die  Ausbreitung
  ihrer  Lehre  kann  es  ihnen  auch  nicht  sehr  zu  thun
gewesen  seyn,  wenigstens  finden  wir  unter  ihnen  nichts  von
dahin  abzielenden  Anstalten.  Als  ein  Theil  der  historischen
Induktion,  welche  zum  Beweis  dienen  soll,  gilt  S.  70:
Im  Westgothischen  Reich  ist,  so  lang  die  Arianische  Sekte  die
berrschende  Religion  war,  ein  einziges  Concilium  unter  Koͤ-nig
  Lcovigild  im  Jahr  581  zu  Toledo  in  dieser  Absicht  gebalten
  worden.  Noch  sind  hie  und  da  einzelne  Stellen  der
Preisschrift,  die  zur  weitern  Bestätigung,  Entwicklung  und
Vertheidigung  dieser  Beweise  gehdren;  es  würde  zu.  weitläuftig
  seyn,  sie  hier  alle  abzuschreiben.  Ich  werde  aber  bei
meinen  Erceptionen  öftere  Rücksicht  auf  dieselbe  nehmen,
und  wünschte  also  sehr,  daß  meine  Leser,  ehe  sie  weiter  geben,
  durch  eine  nochmalige  Lektüre  die  ganze  Rundische  Preisschrift
  sich  wieder  ins  Gedaͤchtniß  zuruͤckrufen  moͤchten.

§.  2.

Gegen  den  erstern  Beweis,  welcher  aus  der  Vergleichung
  des  Geiskes  der  katholischen  Religion  mit  dem  Geiste
des  Arianismus  gezogen  ist,  sind  mir  folgende  Zweifel  aufgestiegen.
  Bei  dem  Entstehen  der  arianischen  Sekte,  und
noch  mehr  zu  den  Zeiten,  da  sich  der  Arianismus  besonders
durch  Beforderung  des  Vaisers  Välens  5)  ausbreitete,  war

)  v.  Chron.  8.  Lidori!  mit  den  nöthigen  Berichkigqungen  bei
Pagi  Critica  in  annales  Baronii.  ad  a.  589.  u.  VIII.