202

scher  Bischof,  welcher  der  Nachfolger  eines  Arianers  war,
machte  sich's  zur  ersten  Pflicht,  alle  Austalten  seines  Vorfahrens
  umzustoßen;  alles  war  unter  den  Haͤnden  seines
ketzerischen  Vorgängers  entweihr,  alles  mußte  also  auch  wieder
  umgebildet  und  jetzt  gleichsam  erst  geheiligt  werden.
Das  Andenken  der  Concilien,  wenn  es  nicht  außerordentlich
wichtige  sind,  erhält  sich  ohnedieß  sehr  schwer,  und  meistens
bloß  durch  die  Abschrifr  der  canones,  wenn  sie  in  den
Kirchenarchiven  hinterlegt  worden.  Nun  ward  mit  dem
Jahr  580  die  katholische  Religion  mit  einemmal  die  herrschende:
  wird  wohl  der  katholische  Bischof  die  canones  der
Arianer  in  seinem  Kirchenarchive  fernerhin  geduldee  haben?
Nicht  einmal  von  der  Leovigildischen  Synode  hat  man  die
canones;  sondern  bloß  denjenigen  Canon  derselben  weiß
man,  welchen  ein  katholischer  Schriftsteller  deßwegen  aufbewahrt
  hat,  weil  aus  demselben  für  seine  Parthie  ein  großer
Schaden  entstund  *).  Und  noch  muß  ich  hinzusetzen,  daß
diese  Leovigildische  Synode  erst  seit  1751  in  unsern  Concili=*)

  Alles,  was  wir  von  dieser  Sonode  wissen,  beruht  auf  der
Nachricht  der  Chronik  des  Abts  Johann  von  Bickaro
(v.  Canisii  lectiones  antiduas.  Ed.  Basnagii.  T.  I.  p.  359).
Johann  hatte  Particularinteresse,  vom  König  Leovigild  und
von  seinem  Eifer  für  den  Arlanismus  und  gegen  den  Katholicismus
  alles  zu  sagen,  was  er  nur  wußte,  denn  er  selbst
hatte  die  ihm  nachtbeilige  Wirkungen  dieses  Eisers  erkahren
G.  Dupin  nouvelle  bibliotheque  des  auteurs  Ecclesiast.
Tom.  V.  pag.  95).  Also  auch  selbst  das  Andenken  der  einzigen
  arianischen  Sonode,  von  welcher  wir  aus  diesem  ganzen
  Zeitraume  etwas  wissen,  wäre  verloren  gegangen,  wenn
nicht  ein  erzürnter  katholischer  Abt  durch  Aufzeichnung  einer
Nachricht  derselben  an  seinem  Verfolger  sich  zu  rächen  gesucht
  bätte:  oder  wenn  nicht  eine  nachfolgende  katholische  Sonode
  für  nöthig  gehalten  hätte,  diese  Spnode  namentlich  um
zustoßen.