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VII.

Von  einer  Findelanstalt  zu  Trier  im  siebenten

  Jahrhundert,  nebst  Betrachtungen  uͤber

die  Vortheile,  die  der  Klerus  dem  mittlern
Zeitalter  brachte  *).

g.  1.

Daß  man  in  Teutschland  schon  im  siebenten  oder  achten,
  vielleicht  gar  im  sechsten  Jahrhundert,  gewisse  bestimmte
Findelanstalten  antrifft,  ist  gewiß  so  wichtig,  und  für  die
Geschichte  der  Humanisirung  Teurschlands  so  merkwürdig,
daß  die  Begebenheit,  worauf  sich  diese  Bemerkung  stätzt,
ausgezeichnet  zu  werden  verdient.  In  den  actis  sanctorum
im  zweiten  Tom  des  Julius  steht  S.  327  —  346  das  Le,
ben  des  heil.  Goar.  Unter  seinen  andern  Wundern  wird
auch  folgendes  erzählt  S.  335.  Eben  da  der  heil.  Goar
wegen  vieler  Beschuldigungen  vor  dem  Erzbischof  Rustikus
von  Trier  sich  verantwortet,  und  da  die  Richter  von  der
Unschuld  des  heiligen  Mannes  dadurch  noch  nicht  genugsam
überzeugt  wurden,  daß  er  vor  ihrer  aller  Augen  seine  Mütze
an  einem  Sonnenstrahl  aufhieng,  als  ob  dieser  der  festeste
Nagel  wäre,  so  ereignet  sich  folgendes:

*)  Aus  Meusel's  Geschichtsforscher.  Töl.  4.  1277.  Selte
220  bis  248.
Solttler's  saͤmmtl.  Werke  VIII.  Vo.  14