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Etwa  acht  Jahre  vor  seinem  Tode  soll  sich  obige  Begebenbeit
  zugetragen  haben.  Wenn  also  der  Verfasser  die  Sitten
seines  Zeitalters  dem  Jahrhundert  des  heil.  Goars  nicht  untergeschoben
  hat,  so  waren  im  sechsten  Jahrhundert  ordentliche
  Findelanstalten  zu  Trier:  und  hat  er  sie  ihm  auch
wirklich  untergeschoben,  so  macht  es  kaum  einen  Unterschied
von  einem  halben  Jahrhundert.  Denn  Wandelbert,  der  seine
Erzählung  von  dem  heiligen  Goar  um  das  Jahr  839  schrieb,
beruft  sich  dabei  auf  vetusta  und  peranliqua  exemplaria,
aus  denen  er  neben  andern  Nachrichten  seinen  Stoff  genommen
  habe.  Die  in  den  actis  sanctorum  abgedruckten  Handschriften
  sind  wirklich  älter  als  Wandelbert,  wahrscheinlich
sind  es  also  diese,  auf  welche  er  sich  berief.  Ist  es  aber
glaublich,  daß  er  sie  vetusta  und  peranliqua  nennen  konnte,
wenn  sie  nicht  wenigstens  ein  Jahrhundert  älter  waren  als
sein  Aufsatz?  Und  wenn  diese  Erzählung  also  wirklich  von
einem  Schriftsteller  aus  der  erstern  Hälfte  des  achten  Jahrhunderts
  ist,  so  durfte  wohl  die  Sitte,  auf  die  sich  seine
Erzählung  gründet,  keine  ganz  neue,  erst  vor  kuszem  in
Gang  gekommene  Sitte  seyn;  sonst  würde  sich  der  Betrug
allzudeutlich  und  auch  dem  unerfahrnern  allzusichtbar  gezeigt
haben.  Also  ziemlich  gewiß  ist  es  Sitte  aus  der  letztern
Hälfte  des  siebenten  Jahrhunderts,  oder  vielleicht  noch  genauer
  aus  der  Mitte  desselben.  Noch  ein  wichtiger  Zweifel
ist  übrig,  den  ich  anzeigen  und  wo  möglich  auflösen  muß,
ehe  ich  zur  weitern  Analystrung  der  Nachricht  selbst  gehe.

——t*5

Die  ganze  Sache  soll  sich  im  Jahr  566  oder  567  und
zwar  unter  dem  Erzbischof  Rustikus  von  Trier  zugetragen
haben.  Nun  wissen  alle  andere  glaubwürdige  Geschichtschrei-