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ber  um  diese  Zeit  von  keinem  Trierischen  Erzbischof  oder
Bischof  Rustikus,  sondern  auf.  den  Nicetius,  von  dem  man
noch  vom  Jahr  565  eine  Urkunde  hat,  lassen  sie  unmittelbar
  den  Magnerikus  folgen.  So  führt  Herr  von  Hontheim
(hbistor.  Trever.  diplom.  T.  I.  p.  52)  ein  Gedicht  des
Venantius  Fortunatus  an,  worin  er  auf  den  Nicetius  unmittelbar
  den  Magnerikus  folgen  läßt.  Und  Fortunatus  ist
ein  sehr  glaubwürdiger  Zeuge.  Ungefähr  um  das  Jahr
564  *)  kam  er  aus  Italien  nach  Gallien,  wurde  sehr  genauer
  Freund  des  Bischofs  Nicetius,  die  Schicksale  der
Trierischen  Kirche  konnten  ihm  also  auch  nicht  unbekannt
seyn,  und  er  hat  alles  für  sich,  den  Nachfolger  seines  Freundes
genau  gewußt  zu  haben.  Sein  Zeugniß  ist  demnach  ganz
gewiß  älter,  als  das  Jeugniß  des  Biographen  des  heil.
Goars;  denn  es  ist  das  Jeugniß  eines  Zeitgenossen,  und
warum  soll  man  Nachrichten  eines  Anonymus,  von  dessen
Lebensumständen  man  nicht  die  geringste  Nachricht  hat,  daß
man  etwa  daraus  urtheilen  konnte,  ob  er  genugsame  Gelegenheit
  hatte  die  Wahrheit  zu  erfahren,  warum  soll  man  diese
den  Nachrichten  eines  Schrifistellers  vorziehen,  der,  nach
allen  seinen  Lebensumständen  zu  urtheilen,  die  Wahrheit  gewußt
  haben  muß,  und  ganz  keinen  Vortheil  gehabt  haben
kann,  sie  zu  verbergen,  oder  falsche  Nachrichten  unterzuschieben.
Eben  so  ist  in  den  gestis  Trevirorum  c.  37.  des  Nicctius
unmittelbarer  Nachfolger  —  Magnerikus.  Diese  gesta  Trevirorum
  aber  sind  zu  Ende  des  neunten  Jahrhunderts  (siehe
Hontheim  S.  26)  von  einem  Mönch  Eberhard  angefangen
worden.  Noch  setzt  Herr  von  Hontheim  hinzu,  daß  mit
diesem  Zeugniß  übereinstimme  quidquid  est  venerandae

%  S.  Pagi  Critica  in  ennales  Baronii  ad  h.  a.  nre.  V.