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antigoitatis.  Er  macht  also  die  richtige  Bemerkung,  daß
Wandelberts  Zeugniß  aus  dem  neunten  Jahrhundert  diesen
theils  ältern  theils  bei  weitem  glaubwürdigern  Zeugen  nicht
entgegengeselzt  werden  könne.  Denn  auch  den  Fall  angenommen,
  daß  Wandelbert  die  Sache  eben  so  gewiß  wissen
konnte,  als  Fortunatus  und  als  der  Verfasser  der  gestorum
Trevirorum,  daß  er  eben  so  wenig  als  diese  Interesse  dabei
  hatte,  die  Wahrheit  nicht  zu  sagen:  so  verdienen  doch
diese  schon  deswegen  den  Vorzug,  weil  sie  hier  eigentlich
die  Folge  der  Trierischen  Bischdfe  bemerken  wollten,  also
das  zum  Hauptzweck  ihrer  Arbeit  hatten,  auf  den  sie  folglich
  alle  Mühe  wandten:  hingegen  bei  Wandelbert  und  bei
dem  ältern  Biographen  des  heiligen  Goar,  der  in  den  Amwerpischen
  Heiligen-Leben  abgedruckt  ist,  war  das  bloß  Nebensache.
  Richtige  Bemerkung  des  Namens  des  Bischofs,
unter  welchem  sich  die  Sache  zutrug,  war  nicht  zunächst  ihr
Hauptzweck,  als  vielmehr  Erzählung  der  großen  Wunder
ihres  Heiligen.  Und  daß  jene  alte  Biographen  der  Heiligen
zu  kritischen  Berichtigungen  und  Untersuchungen  nicht  gerade
die  geschicktesten  Leute  waren,  daran  wird  wohl  niemand
zweifeln.  Läßt  sich  also  kein  Ausweg  denken,  diese  beide
verschiedene  Zeugnisse  zu  vereinigen,  so  muß  ich  gestehen,
daß  die  Hontheimische  Meinung  in  meinen  Augen  noch  immer
  den  Vorzug  verdient,  und  es  ist  ein  Beweis  der  Unwissenheit
  des  Herrn  P.  Harzheims,  wenn  er,  dem  gelehrten
Hontheim  zu  widersprechen,  im  ersten  Tomus  seiner  Conciliensammlung
  S.  17.  schreibt:  inter  veteres  Archiepiscopos
  Trevericos  Pauci  kam  clare  ex  scrihtis  demonstran
duam  Rusticus  hic  secundus.  Bei  eben  derselben  Gelcgenheit
  und  auf  eben  derselben  Seite  verräth  sich  in  einem
zwar  kleinen  aber  wichtigen  Umstand  die  Untreuc  dieses