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g.  3.

Zu  einer  Zeit  also,  über  welche  w#t  gemeiniglich  mit
so  vieler  Selbstgefälligkeit  spotten,  weil  dasjenige,  worüber
sich  spotten  läßt,  so  gar  leicht  ins  Auge  fällt,  und  weil
man  sich  durch  vorsätzliche  Vergessung  der  Jeit  und  der  Umstände
  den  Spott  noch  erleichtert,  zu  einer  Zeit,  die  freilich
verglichen  mit  der  unfrigen  erst  noch  Zeit  der  Kindheit  und
des  Entwickelns  ist,  finder  sich  eine  der  merkwürdigsten  Ansialren,
  wodurch  vielleicht  die  Policei  mancher  teutschen  Provinz
  gegenwärtig  noch  beschämt  werden  koönnte.  Das  mag
zwar  in  jedem  wohlgcordneten  Staat  seyn,  dah,  wenn  ausgesetzte
  Kinder  gefunden  werden,  die  Obrigkeit  sich  der  Versorgung
  derselben  annimmt:  aber  hier  ist  bei  weitem  mehr.
Es  ist  ein  Platz  festgesetze,  wo  die  Kinder  hingelegt  werden
  sollen,  es  ist  eine  eigne  Art  von  Clerici  aufgestellt,
welchen  die  Versorgung  dieser  ausgesetzten  Kinder  aufgetragen
  ist;  alles  geschieht  unter  obrigkeitlicher  Aufsicht,  denn
dem  Bischof  wird  das  gefundene  Kind  angezeigt,  und  wollte
auch  jemand  ein  solches  Kind  zu  sich  nehmen,  und  dasselbe
nicht  der  Sorge  jener  bestimmten  Kleriker  überlassen,  so
konnt'  es  nicht  anders  als  unter  der  Aukkorität  des  Bischofs
geschehen.  Ob  nun  diese  Anstalt  hier  ursprünglich,  oder,
welches  bei  weitem  wahrscheinlicher  ist,  hieher  verpflanzt  ist,
daran  liegt  nicht  das  Geringste.  Genug,  sie  war  schon  zu
dieser  Zeit  da,  und  vielleicht  nicht  gerade  die  Laster  unsrer
Voreltern  haben  sie  nothwenditz  gemacht:  sonst  werden  freilich
  Findelhäuser  durch  franzdsische  Sitten  eines  Volks  ganz
unentbehrlich:  sondern  in  Staaten,  wo  kein  Gewerbe  blühr,
und  Ackerbau  immer  nur  den  Bemittelten  nähren  kann,  weil
nur  dieser  Aecker  und  Kosten,  den  Acker  zu  bauen,  besitzt,
wird  für  die  unterste  Classe  der  Menschen  eine  solche  An-