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klagen  als  über  jene,  denn  bloß  der  Name  unserer  Treibvoͤgte
  hat  sich  geändert.
g.  5.

Militärisch  war  die  Regierungsart  Chlodowichs  und
seiner  ersten  Nachsolger;  denn  so  viel  man  auch  immer  von
einer  vorhergehenden  teutschen  Freiheit  sprechen  mag,  so  war
jetzt  doch  durch  die  gemachten  Eroberungen,  durch  das  so  lang
daurende  Commando,  das  einer  über  alle  seine  Mitbrüder
wegen  des  langen  Kriegs  norhwendig  haben  mußte,  durch
den  strengen  Gehorsam,  welchen  der  Soldat  dem  Feldherrn
leisten  muß,  in  den  Sitten,  der  Denkungsart  und  dem  ganzen.
  Betragen  der  Nation  eine  so  völlige  Veränderung.
vorgegangen,  daß  von  der  vorigen  Unabhängigkeit  eines
teurschen  Mannes  von  einem  andern  teutschen  Mann  jetzt
nichts  mehr  übrig  blieb.  Regent  und  Unterregenten  waren
nichts  als  Soldatenköpfe,  Leute,  von  Jugend  auf  gewoͤhnt,
das  Recht  mit  der  Faust  zu  entscheiden,  und  von  Eroberungssucht
  geplagt,  behielten  sie  auch  im  Frieden,  auch  im
Betragen  gegen  ihre  Unterworfene,  den  Eroberungsgeist.
Durch  die  Feudalverfassung  wurden  diese  Gesinnungen  erst
noch  recht  fortdaurend  gemacht:  ihre  gefährliche  Folgen,  aber
auch  desto  mehr  entwickelt.  Der  Lehensmann  hatte  so  gut
einen  militärischen  Kopf  als  der  Lehensherr:  nicht  ohne  großes
  Unglück  für  den  ganzen  Staat  mußten  sich  diese  Köpfe.
oft  zusammensioßen,  und  bald  mußte  sich  diese  Gährung
in  den  schrecklichsten  Despotismus  aufldsen,  dfters  blos  mit
dem  gänzlichen  Ruin  des  Staats  sich  endigen,  wenn  nicht
eine  dritte  Macht  dazwischen  käme,  welche,  durch  den  Beitritt
  bald  zu  dieser  bald  zu  jener  Parthie,  dem  Staat  Ruhe
und  der  Staatsverfassung  eine  feste  Form  gab.  Diese  dritte
Parthie  ist  der  Clerus.  Er  hat  die  Macht  der  Könige  durch