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schaffte  wenigstens  auf  einige  Tage  der  Woche  allgemeine
Sicherheit,  brachte  Handel  und  Gewerbe  wiederum  in  Gang,
entwoͤhnte  nach  und  nach  einen  großen  Theil  seiner  Mitbuͤrger
  des  Raubens,  und  rettete  das  Leben  unzaͤhliger
Personen.  Man  hat  in  unsern  Zeiten  gegen  die  Asyle  und
das  von  der.  Geistlichkeit  geforderte  jus  asyli  fuͤr  Kirchen,
Klbster  u.  s.  w.  auf  das  heftigste  losgezogen.  Wenn  die
Invektive  bei  unsern  Zeiten  stehen  bleibt,  so  ist  sie  vollkommen
  gegruͤndet;  denn  bei  unserer  heutigen,  durch  die  Gesetze
so  genau  bestimmten  Art,  Gerechtigkeit  zu  verwalten,  sind
diese  Zufluchtsoͤrter.  nicht  nur  unnoͤthig,  sondern  dem  Wohl
des  Ganzen  aͤußerst  schaͤdlich:  aber  man  denke  sich  in  die
Zeiten  des  eilften,  zwölften,  dreizehnten  Jahrhunderts  hinein,
  wo  noch  immer,  ungefähr  wie  unter  den  Israeliten  in
den  ersten  Zeiten  der  Bildung  ihres  Staats.,  Familienrache
und  Selbsthülfe  Statt  hatte,##w  die  Gerichtshöfe  selten  und
in  den  Gerichtshöfen  eine  genaue  Justizpflege  noch  seltner.
war,  wo  der  Schwächere  gegen  die  Bedrückungen  des  Stärkern
  wenig  obrigkeitliche,  Hülfe  zu  hoffen  hatte:  was  konme
noch  einzige  Hülfe  für  den  Schwachen,  für  den  unschuldig
Verfolgten  seyn,  als  daß  es  gewisse  Plätze  gab,  deren  vorgegebene
  Heiligkeit  doch  hie  und  da  einen  Räuber,  einen  gewaltthätigen
  Feind  abschrecken  konnte?  Freilich  wurde  durch
eben  dieses  jus  asyli  auch  mancher  Schuldige  der  Gerechtigkeit
  entzogen.  So  gieng  es  also  im  Grunde  nicht  schlimmer
und  nicht  besser,  als  es  überhaupt  in  dieser  besten  Welt  zu
gehen  pflegt.  Jede  mit  großen  Vortheilen  verknüpfte  Sache
hat  auch  ihre  nachtheilige  Seiten;  so  lange  aber  Nachtheil.
vom  Vortheil,  wie  in  gegenwärtigem  Falle,  weit  übertroffen
wird,  so  bleibt  die  Anstalt  doch  noch  immer  lobenswürdig.
Man  hat  viele,  oft  monströse,  Berechnungen  gemacht,