VIII.

Historische  Anmerkungen  uͤber  Bambergs
Exemtion  *).

Nach  dem  ungluͤcklichen  Tode  Graf  Albrecht's  von  Bamberg,
  welchem  im  Jahr  905.  kraft  feierlichen  Urthel  und
Rechts  der  Kopf  abgeschlagen  wurde,  fiel  der  groͤßte  Theil
seiner  Guͤter  an  den  koͤniglichen  Fiskus.  Ein  Theil  derselben
mußte  zur  Entschädigung  derjenigen  verwandt  werden,  welche
durch  Albrechts  Befehdungen  bisher  gelitten  hatten,  und  ein
Theil  ward  besonders  der  Familie,  welche  Albrecht  so  sehr
verfolgt  hatte,  der  Familie  Bischof  Rudolfs  von  Würzburg:
doch  waren  es  noch  immer  einige  beträchtliche  Gaue,  welche
dem  Königeszufielen.

Bis  zu  Oktten  II.  blieben  diese  Güter  Eigenthum  der
Krone;  dieser  aber  schenkte  sie  im  Jahr  075.  seinem  Neffen,
Herzog  Heinrich  von  Bayern  50).

Ein  Sohn  dieses  Heinrichs  war  der  in  der  teutschen
Geschichte  des  eilften  Jahrhunderts  berühmte  heilige  Kaiser

)  Aus  Meusel's  Geschichtsorscher.  Thl.  6.  128.  Selte  30
bis  48.

*#  Siehe  die  Urkunde  aus  dem  Original  abgedruckt  in  der  Bambergischen
  Deduktion  wegen  Fürth.  Cod.  probat.  N.  1.