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Heinrich:  auf  diesen  kam  also  neben  dem  Besitz  der  uͤbrigen
väterlichen  Güter  auch  das  Cigenthum  der  Ueberreste  des
Babenbergischen  Comitats.

Vielleicht  aus  blosser  Frômmigkeit  im  Geschmack  jener-Zeiten,
  vielleicht  aber  auch  aus  Gewissenstrieb,  weil  ihm  die
Schicksale  des  letzten  Graf  Albrechts,  die  ganze  Geschichte
seines  durch  Erzbischof  Hatto  von  Mainz  beförderten  Todes
nicht  unbekannt  seyn  konnte,  gerieth  Heinrich  auf  den  Gedanken,
  mit  diesen  Ueberresien  des  Babenbergischen  Comirats
ein  neu  zu  errichrendes  Bißthum  zu  begaben.  Oieser  Entwurf
  wurde  vorzüglich  zuerst  dem  Papst  eröffnet,  und  nachdem
  er  desselben  Einwilligung  hatte,  so  hoffte  er  um  so  viel.
leichter  den  Widerstand  zu  besiegen,  womit  einige  teutsche
Prälaten,  deren  Interesse  vorzüglich  darunter  litt,  ihn  gleich
an  fangs  abzuschrecken  suchren.  ·

Erzbischof  Willigis  von  Mainz  berief  im  Jahr  1007.
eine  Synode  nach  Frankfurt,  auf  welcher  die  Sache  entschieden
  werden  sollte  *).  Es  erschienen  sechs  und  dreißig
Bischèöfe,  alle  in  Person  ausser  dem  Bischof  Heinrich  von
Würgburg,  der  bloß  seinen  Kaplan  schickte.  Er  wollte  sich
nicht  selbst  auf  eine  Synode  wagen,  wo  er,  persoônlich  gegenwärtig,
  nicht  allein  dem  Unwillen  Heinrichs,  sondern
auch  den  zudringlichen  Vorstellungen  andrer  Bischöfe  mehr
ausgesetzt  war,  sondern  gab  nur  seinem  Kaplan  auf,  in
seinem  Namen  zu  protestiren.  Die  Gaue,  welche  jetzt  Güter
des  neu  zu  errichtenden  Bißthums  werden  sollten,  hatten  zu

*)  Von  dieser  Sonode  sfehe  die  Erzählung  des  Ditmarus;  das
eigene  Schreiben  der  Spnodalväter,  wie  es  in  obiger  Deduktion
  aus  dem  Original  N.  §.  abgedruckt  ist;  und  die  Nachrichten
  in  Martin  Hoffmanns  annal.  Bemb.  bei  Ludewig
Scriptt.  Bemberg.  T.  I.  peg.  4  1.