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rere  Unrichtigkeiten  als  Hoffmanns  Erzählung.  Hoffmann
zeigt  es  bloß  als  Folge  der  großen,  dem  Bischof  von  Bame
berg  eingeräumten,  Vorrechte,  daß  er  den  ersten  Matz  unter
  allen  teutschen  Bischöfen,  den  ersten  Platz  gleich  nach
den  Exzbischöfen  auf.  Reichstagen  erhalten  habe;  hingegen
Schmidt,  der  hier  als  bei  ber  Hauptsache  seiner  Abhandlung,
doppelt  genau  hätte  seyn  sollen,  ordnet  die  Sache  in  seiner
Erzählung  auf  eine  solche  Art,  daß  man  vermuthen,  muß,
auch  dieses  Vorrecht  gründe  sich  auf  einen  eben  so  deutlichen
Buchstaben  der  Päpstlichen  Privilegien,  als  das  Vorrecht
der  Eremtion.  6

Herr  von  Selchow  hat  anfser  den  gemeinschaftlichen
Fehlern  noch  einen  ganz  eignen,  und  zwar  einen  solchen,
der  sich  mit  seiner  historischen  Treuc  und  gezeigten  Belesene
heit,  je  nachdem  man  sich  einmal  von  beiden  Begriffe  gemacht
  hat,  entweder  gar  nicht  vereinigen  oder  vollkommen
gut  vereinigen  läßt.  Nichts  lönnte  der  ganzen  Geschichte
dieser  Zeiten,  nichts  der  Erzählung  des  Dithmar,  der  sebst
auf  der  Frankfurtschen  Synode  zugegen  war,  nichts  dem
Inhalt  aller  Urkunden,  welche  wir  von  dieser  für  Teutschlands
  Kirchengeschichte  so  wichtigen  Begebenheit  haben,  mehr
gerade  zuwider  seyn,  als  daß  sich  Mainz  eben  so  wie  Würzburg
  widersetzt  haben  solle.  Es  könnte  Janksucht  scheinen,
einen  solchen  Fehler  rügen  zu  wollen,  aber  es  ist  ein  Fehler,
der  schlechterdings  den  ganzen  Gesichtepunkt  der  Sache  verrückt;
  denn  warum  sollte  sich  Mainz  widersetzt  haben?
Weil  Würzburg  seinem  Sprengel  entrissen  wurde?  Aber
gerade  dieses  ist  falsch,  Bamberg  wurde  dem  Mainzischen
Sprengel  nicht  entrissen,  und  am  allerwenigsten  schon  bei
seiner  ersten  Stiftung  entrissen.  Gesetzt  aber  auch,  es  wäre
wahr:  welcher  Schriftsteller  crzählt  denn,  welche  Urkunde