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es  nicht  zu  wissen,  denn  für  meinen  Zweck  wäre  es  doch
schon  genug  gezeigt  zu  haben,  wenigstens  dasjenige,  was
man  Exemtion,  was  man  Immedietät  heißt,  liegt  nicht  darin;
und  um  so  getroster  würde  ich  mich  auf  genaue  Bestimmung  der
unter  obigen  Worten  liegenden  Idee  gar  nicht  einlassen,  weil  sich
fast  voraus  vermuthen  läßt,  daß  die  Mühe  vergeblich  wäre.
Man  sucht  für  manche  Ansdrücke  der  Schriftsieller  und  Urkunden
  des  minkern  Zeitalters  genaubestimmte  Begriffe,  und
die  Verfasser  selbst  haben  keine  gehabt;  wie  sollte  man  also
finden  was  nic  da  war?  Soll  aber  je  ein  genauer  Begriff
angegeben  werden,  so  mag  vielleicht  folgender  der  Wahrheit
am  nächsten  kommen.  Das  neuerrichtete  Bisthum  Bamberg
war  besonders  auch  in  honorem  bealissimi  Petri  Apostolorum
  Principis  gestistet.  Was  für  diese  Absicht  gestiftet
  wurde,  war  nach  der  Erklärungsart  der  damaligen
Zeiten,  nach  der  Erklärungsart,  welche  besonders  der  Römische
  Bischof  begünstigte,  gleichsam  eine  Schenkung  an
die  Römische  Kirche,  oder  es  schien  gleichsam  ein  Bestandtheil
  derjenigen  Kirche  und  desjenigen  Kirchenguts  zu
werden,  welche  als  erste  Kirche  und  als  Hauptkirchengut  des
Apostel  Petrus  angesehe#r  wurde.  Wenn  also  Bamberg  sub
jus,  dominium,  mundiburdium  Romanae  Ecclesiae  kam,
so  wurde  dadurch  mehr  sein  politisches  als  sein  kirchliches
Verhältniß  gegen  die  rômische  Kirche  bestimmt,  und  es
konnte  in  politischem  Verhältniß  Eigenthum  der  Römischen
Kirche  werden,  ohne  doch  aufzuhdren  nach  dem  kirchlichen
Verhältnisse  Eigenthum  des  Mainzischen  Sprengels  zu  seyn.
Bloß  um  dem  neuerrichteten  Bisthum  einen  grössern  Glanz
von  Heiligkeit  und  Unverletzbarkeit  zu  geben,  wurde  es  so
genau  mit  der  rdmischen  Kirche  verbunden,  daß,  wer  die
Rechte  und  Güter  des  Bambergischen  Bischofs  verletze,  die