240

modo,  ita  sane,  ut  bingulis  quibusque  indictionibus,
sub  nomine  pPensionis,  eduum  unum  album  nobis  nostrisque
  successoribus  persolvat,  cum  sella  conveniente
Romano  Pontifici.
.  4.

Von  dieser  eigenen  Erzählung  Benedikt'e  gehen  die
Nachrichten  des  Leo,  Kardinals  von  Ostia  ?),  in  seinem
chronicon  Cassinense  bei  einem  wichtigen  Umstand  ab.
Außer  demjenigen,  was  Benedikt  als  jährlichen  Zins  der
Bambergischen  Kirche  angibt,  gedenkt  Leo  noch  hundert
Mark  Silbers,  und  sein  Zeugniß  ist  nicht  nur  an  und  für
sich  sehr  gültig,  weil  sich  Leo  meistens  auf  die  Urkunden,
die  er  in  seinem  Klosterarchiv  fand,  bezog,  sondern  man  hat
auch  wirklich  noch  Quittungen,  welche  die  Päpste  für  Empfang
  dieses  consus  ausgestellt  haben.  So  hat  man  z.  B.
die  Quittung  P.  Klemens  II.  vom  1.  November  1047  und
in  dieser  wird  ausser  dem  gesattelten  Pferd  auch  der  hundert
Mark  Silbers  gedacht  77).  Entweder  muß  also  obiger
Brief  vom  P.  Benedikt  an  Eberharden  mangelhaft  seyn,
oder  sind  diese  hundert  Mark  Silbers  erst  in  der  Folge  dazu
gekommen.

Was  folgt  denn  aber  aus  diesem  Päpstlichen  Schreiben
für  die  gewöhnliche  Meinung  von  der  Eremtion  des  Bambergischen
  Bisthums?  Ist  das  ollerre  im  kirchlichen  oder
im  politischen  Verstand  zu  nehmen?  Entscheidet  nicht  der
dabei  aufgelegte  census  schon  genugsam  für  das  letztere?
Die  Vambergische  Kirche  wurde  durch  diese  Oblation  gleichsam
  Eigenthum  der  romischen  Kirche,  der  Papst  aber  ver-%

  L.  II.  c.  47.
%  Hollmenni  annal.  Bamberg.  L..  II.  p.  71.