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so  wichtigen  Vorzug  erhielt,  als  Tragung  des  pallii  war,
von  dem  Papste  selbst  erinnert,  den  Erzbischof  von  Mainz
ungeachtet  dieses  neuen  Vorzugs  als  seinen  Metropoliten  zu
erkennen,  und  nicht  zu  glauben,  daß  die  Mainzische  Auktoritaͤt
  uͤber  Bamberg  dadurch  geschwächt  werde.  Wichtiger
aber  und  noch  fruchtbarer  an  mannigfaltigen  Bemerkungen,
ist  das  Schreiben  Leo's  des  IX.*)  von  Tribur  den  13.
November  1052.  worin  er  gleichsam  Rechenschaft  gibt  von
allem  demjenigen,  was  er  auf  seiner  letzten  Reise  zu  Bamberg
  gerhau  habe.  Folgende  Stelle  aus  demselben  ist  so
ganz,  selbst  den  Worten  nach,  der  oben  angeführten  Stelle
aus  der  Bulle  P.  Johann's  vom  Jahr  1007  ähnlich,  daß
man  überzeugend  sieht,  es  hat  sich  seit  der  Zeit  nichts  in
dem  kirchlichen  Verhältniß  des  Bischofs  von  Bamberg  zum
Rômischen  und  zum  Mainzischen  Stuhl  geändert;  Bamberg
war  1052  noch  eben  so  Suffragan  von  Mainz,  ungeachtet
es  sub  mundiburdio  Romanze  Ecclesiae  stund,  als  im
Jahr  loox.  Die  Worte  der  Bulle  Leo's  welche  hieher  gebbren,
  sind  folgende:  Sit  ille  Episcopatus  liber,  Romeno
tantum  mundiburdio  subjectus  —  sit  tamen  idem
Episcopus  suo  metropolitano  Episcopo  Moguntino
in  canonicis  caussis  tantummodo  zubjectus  et  obediens.
  Da  auch  diejenigen  Schriftsteller,  welche  nicht
sogleich  das  neuerrichtete  Stift  Bamberg  zum  immediaeten
  oder  eremten  Stift  machen,  wenigstens  doch  die
Epoche  seiner  Eremtion  unter  den  Papst  Leo  setzen,  so  weiß
ich  nicht,  welchen  Grund  sie  für  ihre  Meinung  angeben
werden.  In  Leo's  wie  in  Johann's  Schreiben  beißt  Mainz

*)  Er  autographo  in  der  Vambergischen  Deduktion  wegen  Fürth,
Cod.  probat.  N.  53.