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nae  Ecclesias  esse,  osserri  Ecclesiaa  Romanao.  Der
Papst  machte  nicht  Anspruch  an  Bamberg  als  unmittelbar
unter  ihn  gehoͤrig,  denn  das  wire  Sache  gewesen,  die  er
mit  dem  Bischof  von  Mainz  hätte  ausmachen  mögen,  und
um  derentwillen  ihm  der  Kaiser  nicht  würde  Benevent  abgetreten
  haben,  sondern  er  behauptete,  das  Bisthum  sey  dem
heiligen  Peter  geschenkt  worden,  also  sey  es  auch  politisches
Eigenthum  des  heil.  Peters  oder  der  Römischen  Kirche.
Doch  damit  sey  es  auch  nun  wie  es  wolle,  wir  haben  geseben,
  im  Jahr  1052,  nach  dieser  Reise  des  Papsts  nach
Teutschland,  gehörte  Bamberg  noch  immer  zu  den  Suffraganeen
  von  Mainz.
.  6.

Gregor  VII.,  dieser  Schrecken  der  Regenten  und  Bichoͤfe
  sein  er,  Zeit,  machte  sich  besonders  auch  in  der  Bambergischen
  Geschichte  merkwürdig.  Wegen  beschuldigter  Si,
monie  entsetzte  er  den  Bischof  Herrmann,  und  in  den  Schreiben,
  welche  er  deswegen  erließ,  kommen  verschiedene  Ausdrücke
  vor,  welche  zwar  den  Hauptbegriff,  den  wir  suchen,
nicht  genauer  bestimmen,  aber  doch  verbunden  mit  dem  Vorbergehenden
  so  viel  zeigen,  es  war  nicht  das,  was  man
nach  der  gemeinen  Meinung  glaubt.

In  Gregors  Schreiben  7)  an  die  Bambergische  Geistlichkeit
  heißt  es:  quod  Bambergensis  Ecclesia  specielis
duodammodo  filis  adhaeret  matri  suae  Romange  Ecclesise.


4

In  dem  Breve  an  Kaiser  Heinrich:  70)  Caeterum

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*)  In  Codscillo  diplom.  BRemberg.  N.  34.  aP.  l.  udewig  I.  4.
pag  #½160.
**)  I.  c.  N.  36.