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wir  ihn  als  einen  gültigen  Zeugen,  in  zeiner  Sache,  die  sich
in  der  Mitte  des  zwölften  Jahrhunderts  zugetragen  hat,
annebmen  kdunken.  Mit  diesem  historischen  Grund  fallen
zugleich  alle  übrigen,  die  der  selige  Kanzler  Böhmer  vorbringt,
  um  seine  Hypothese,  daß  nämlich  Bernhard  von
Clairvaux  die  Triebfeder  von  Gratians  Unternehmen  sey,
zu  bestärken,  weg.  Sie  gründen  sich  größtentheils  auf  das
Calendarium  vetustissimum  Bononiense,  wovon  ich  unten
  zu  reden  Gelegenheit  haben  werde.

Ja  welchem  Jahr  Gratian  sein  Dekret  bekannt  gemacht
habe,  kann  nicht  genau  bestimmt  werden.  Man  nimmt  zwar
fast  allgemein  das  Jahr  1151  für  den  Zeitpunkt  der  Bekanntmachung
  dieses  Dekrets  an,  und  glaubt,  dieses  durch  ein  noch
vorhandenes,  dem  Gratian  errichtetes  Monument  beweisen  zu
können,  worinnen  ersigenauntes  Jahr  angegeben  wird.  Dieses
  Zeugniß  würde  allerdings  enrscheidend  seyn,  wenn  das
Monument  wirklich  so  alt  wärc,  als  man  sich  vielleicht
überredet.  Es  ist  zwar  keinem  Zweifel  unterworfen,  daß
nicht  dem  Gratian  entweder  noch  bei  seinem  Leben,  oder
doch  bald  nach  seinem  Tode  ein  Denkmal  errichtret  worden
seyn  sollte;  allein  von  diesem  älteren  Denkmal  ist  nichts  auf
die  Nachwelt  gekommen,  da  dasselbe  im  15ten  Jahrhundert
schon  so  zerfallen  und  vermodert  war,  daß  man  die  darauf
befindliche  Schrift  nicht  mehr  lesen  konnte.  Deswegen
wurde  im  Jahr  1400  dem  Gratian  ein  neues  Denkmal
errichtet,  und  dieses  neuere  Denkmal  ist  es,  worauf  man
sich  bier  beruft.  Dieses  neuere  Monument  aber  können  wir
nicht  als  entscheidend  in  dieser  Sache  annehmen.  Andere
wollen  aus  der  Appellationsformel  *)  des  Gratians,  den

)  C.  post  appellst.  II.  q.  VI.