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aber  auch  höchst  unzuverlässig  sind.  Selbst  die  Ueberschrift,
die  er  seinem  Buch  gegeben  hac,  läßt  sich  nicht  mit  Gewißheit
  bestimmen.  Die  älresten  Handschriften  lesen  theils
Decretum  Gratieni  Monachi,  theils  Decreta  Gratiani,
theils  Codexr  decretorum  8).  Die  Ueberschrift  Concordia
  discordantium  Cenonum,  soll  in  den  ältesten  Handschriften
  nicht  zu  finden  seyn,  wenigstens  haben  zwei  der
aäͤltesten  Nr.  621.  622  in  der  Vatikanischen  Bibliothek  dieselbe
  nicht  92).  Der  älreste  Ausleger  des  Gratian's,  Huguccio,
  hat  wahrscheinlicher  Weise  bei  seinem  Eremplar  gar
keine  Ueberschrift  gehabt.  Er  schrieb  einen  der  vollständigsten
  Kommentare  über  den  Gratian.  In  der  Vorrede  sagt
er  sehr  vieles  von  der  Einrichtung  und  Absicht  des  ganzen
Werks,  ohne  jedoch  einer  Ueberschrift  zu  gedenken,  welches
er  doch  nach  der  Gewohnheit  seiner  Zeit  nicht  unterlassen
haben  würde,  wenn  sein  Eremplar  sie  gehabt  hätte.  Von
der  Absicht  des  Gratian'e  sagt  er:  ne  igitur  ex  tanta  varietate
  canonum,  aut  diversa  viderentur  adversa,  aut
varia  viderentur  contraria;  Magister  Gratianus  communi
  consulens  utilitati,  dispersos  Canones  in  unum
colligere,  et  si  dua  videbatur  inesse  contrarietas,  pro-Posuit
  solvere  569).

In  kurzer  Zeit  erlangte  das  Dekret  ein  erstaunendes
Ansehen.  Zu  Bologna  wurden  Vorlesungen  darüber  gebalten,
  und  eine  besondere  Fakultät  des  kanonischen  Rechts  gestiftet.
  Alle  Nachfolger  des  Gratian's  hielten  ihre  Vorle-*)

  Just.  Fontanin.  in  Praefat,  ad  Decretum  Cratiani  Turrecrematae,
  p.  VI.
½)  Fattorini  I.  c.  P.  I.  p.  271..
½%  Codex  Valicanus  2260  beim  Paltorini=  I.  o.  P.  I.  p.  271.
Sxitrlers  tkämmtl.  Werke  VIII,  Bo.  17