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Böhmer  zweifelte  gar  nicht  an  der  Aechtheit  des  Kalendariums,
  vielleicht  weil  er  es  nie  hinlänglich  untersucht  hatte.
Mosheim  V)  erregte  zuerst  Zweifel  dagegen,  doch  ohne
sie  mit  Beweisen  zu  unterstützen.  Ich  glaube  aber,  daß  sich
aus  den  vorhandenen  Ercerpten  selbst,  binlängliche  Beweise
von  ihrer  Unächtheit  fähren  lassen  7'#).  Ich  will  hier  den
Beweis  von  meiner  Vermuthung  führen:  Meine  Leser  werden
  mir  um  so  mehr  diese  Ausschweifung  verzeihen,  da  das
Kalendarium  viele  Nachrichten  zur  Geschichte  des  Gratian's
und  seines  Dekrets  enthält.

Philipp  Argelati  veranstaltete  in  den  Jahren  1732  und
1733  eine  neue  Ausgabe  des  Sigonius,  wozu  unterschiedliche
italienische  Gelehrte  Noten  verfertigten.  Den  dritten  Theil
der  Sigonischen  Werke,  der  die  Historiam  Bononiensem
enthält,  bearbeitete  Alerander  Machiavell  Prof.  des  kanonischen
  Rechts  zu  Bologna,  bereicherte  ihn  mit  Noten,  und
ließ  einige  Ercerpten  aus  dem  Kalendarium  selbst  abdrucken
ohne  jedoch  eine  nähere  Nachricht  von  demselben  zu  geben.
Argelati  giebt  uns  aber  nur  in  wenigen  Worten  seiner  Vorrede
  folgende  Nachricht:  usus  est  (Machievellus)  ut  plurimum,
  Calendario  honorifico  perpetuo  Archi-Cymnasii
  Bononiensis,  ejusque  Academise
ao.  1280  edito  et  ad  nostra  tempora  deducto,  in  duo
res  ab  ac.  usque  1000  releruntur,  ob  eamque  rem  ap-Prime
  quadrat,  continuandee  Sigonianaee  Hist.  cui  finis
in  ao.  1267,  atquo  illud  etiam  in  tui,  lector  humansi-"

  )  Mosheimii  Institut.  Hist.  eccles.  Sec.  XII.  P.  II.  Cp.  1.
6  6.  nat.  e.

*“)  Auch  Fattorini  I.  c.  spricht  von  dem  Kalendarium  als  von
einem  unterschobenen  Werk,  doch  ohne  es  irgendwo  besonders
  zu  widerlegen.