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cerpten  dieses  Kalendarium  vorkommen,  sind  uns  hinlängliche
  Beweise,  daß  es  unächt,  und  unmdglich  zu  derjenigen
Zeit,  in  welcher  die  Begebenheiten,  die  es  berichtet,  vorgefallen
  sind,  geschrieben  seyn  könne.  Zu  dem  finden  sich  auch
selbst  in  diesen  eben  angeführten  Nachrichten  des  Kalendarium
  Febler  und  Widersprüche:  Z.  B.  Gratian's  Buch  wird
Concordia  discordantium  Canonum  genannt,  welchen  Titel
es  doch  zu  der  Zeit  des  Gratiaws,  und  folglich  auch  zur
Zeit  da  dieses  Kalendarium  geschrieben  seyn  soll,  nicht  gehabt
  hat,  wie  ich  bereits  oben  bemerkt  habe.

Ferner  vom  Gratian  selbst  wird  gesagt,  daß  er  schon
lange  vor  der  Bekanntmachung  seines  Dekrets,  Prof.  des
kanon.  Rechts  gewesen  sey,  da  doch  nach  dem  Zeug  niß  aller
Alten,  erst  nach  der  Bekanntmachung  des  Gratianischen  Dekreis
  eine  besondere  Fakultät  —  des  kanonischen  Rechts  zu
Bologna  errichter  worden  ist  *).

Auch  widerspricht  sich  das  Kalendarium,  wenn  os  nach
der  vorgegebenen  Bestätigung  Eugens  Ill.  sagt,  daß  jetzt  erst
zwei  Lehrer  des  kanon.  Rechts  bestellt  worden  seyen,  von
welchen  Gratian  einer  wäre,  da  doch  kaum  einige  Zeilen
vorher,  Gratian  schon  a  pluribus  annis  saer.  Cononum
in  hoc  Lycaco  Publicus  Professor  genannt  wird.

Der  oben  angeführte  M.  Raynerius  Bellapecora  ist
bei  keinem  alten  Schriftsteller  bekannt.  Pancirolus  weis
auch  nichts  von  ihm,  und  in  den  Archiven  zu  Bologna  soll
sein  Name  niemals  vorkommen  28).

Zum  Jahr  1153  im  Monat  März,  merkt  das  Kalendarium
  folgendes  an  d):  „bac  die  (Mart.  7.)  de  oa.

*)  Fauorini  1.  c.  P.  I.  p.  247  —  231½.
*x)  Idem  I.  c.  p.  282.  265.
*“%  Sigonius  I.  c.