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des  Dekrets  verboten  wurde,  weil  man  dieses  Buch  wirklich
für  gefährlich  ansah  ).  Der  Kanon,  welcher  deswegen
gemacht  wurde,  ist  folgender:  „Liber,  dui  dicitor  Canonum,
  sive  Decreta  Gratiani,  apud  eos  qui  hebuerint,
secretius  custodiantur,  ut  cum  opus  fuerit,  proferentur.
  In  communi  armerio  non  resideant,  propter  varios,
dui  inde  provenire  possent,  errores.  "

Im  Jahr  1100.  verlor  das  Dekret  vieles  von  seinem
biéherigen  Ansehen,  durch  die  Dekretalen-Sammlung  des
Bernhard  von  Pavia.  Zu  Bologna  wurde  gleich  über  diese
neue  Sammlung  gelesen,  und  die  Lehrer  des  kanonischen  Rechts
schrieben  Anmerkungen  dazu?5#).  Die  ganze  Fakultät  bekam
nun  eine  neue  Gestalt,  und  theilte  sich  in  zwei  Klassen,  in
Dekretisten  und  Dekreralisten.  Die  nachfolgenden  Dekretalen-Sammlungen
  schwächten  das  Ansehen  des  Dekrets
immer  mehr.  Die  Dekretalisten  maßten  sich  Vorzüge  über
die  Dekretisten  an,  die  sie  auch  nach  und  nach,  unterstuͤtzt
vom  paͤpstlichen  Hof,  wirklich  erlangten.  Die  Paͤpste  befoͤrderten
  sie  zu  Ehrenstellen  und  eintraͤglichen  Aemtern,  welches
  auch  wirklich  das  beste  Mittel  war,  das  Dekret  von
den  akademischen  Lehrstuͤhlen  zu  verdraͤngen,  und  an  dessen
Stelle  die  Dekretalen  einzuführen.  Die  neuen  Dekretalen-Sammlungen
  schickten  die  Päpste  jedesmal  sogleich  nach
Bologna,  befahlen  den  dorligen  Lehrern  des  kanonischen  Rechts,
sie  den  daselbst  Studierenden  zu  erklären,  und  so  wurden
sie  bald  allgemein  bekannt.  Die  Lehrer  des  kanonischen
Rechts  waren  nun  schon  so  sehr  für  die  Dekretalen  einge-")

  Mariene  Thesaurus  Anecqdot.  T.  IV.  p.  1263.  Le  Beul,
Dissert.  sur  T’hisloire  eccles.  et  civilo  de  Poris.  p.  214.
**)  Paitor  ini  I.  c.  P.  I.  p.  50.  sod.