307

weiß  mir  der  scharfsinnigere  Forscher  wenig  Dank  dafür,  daß
ich  lieber  beqguemern  Lesern  weniger  unangenehm  seyn  wollte,
als  ihm  Materialien  geben,  aus  welchen  er  sich  das  Ganze
auch  da  noch  hätte  zusammen  setzen  können,  wo  ich  nicht
Augenmaaß  genug  hatte,  das  Zusammenpassen  der  Bruchstücke
  zu  sehen.

K.  1.

Man  kann  als  entschieden  annehmen,  daß  der  allgemeine
öffentliche  Gebrauch  des  Kelchs  im  heiligen  Abendmahl  bis
ins  zwölfte  Jahrbundert  ununterbrochen  fortgedauert  habe.
Mehrere  der  einsichtsvollsten  katholischen  Schriftsteller  haben
es  anerkannt3),  und  die  Sache  ist  ouch  so  klar,  daß  sie  dabei
  kaum  besonderes  Lob  der  Wahrheitsliebe  verdienten.

Einige  einzelne  Beispiele  mögen  sich  zwar  etwa  auch  in
diesen  Jahrhunderten  auftreiben  lassen,  daß  hie  und  da  einer

*)  Von  vielen,  welche  hier  genannt  werden  könnten,  führe  ich
nur  drei  der  bewährtesten  Zeugen  an:  Cardinal  Bona,  ein
sehr  gültiger  Richter  in  Materien  des  kirchlichen  Alterthums
Rer.  Liturg.  L.  II.  18.  Certum  est  omnes  passim  ciericos  ac
laicos,  viros  et  mulieres  sub  utraquc  sbecle  myo'steria  antiqultus
  sumsissc.  Semper  et  ubique  ab  Ecclesiae  Primordiis  usdue
  ad  scculum  duodecimum  sub  specie  panis  et  vini  communicarunt
  fideles.

Mabillon  in  Commem.  praeßxa  Musei  Italici.  T.  II.  pag.  61.
Communionen  sub  utraque  specie,  viguisse  ad  initia  secult
duodecimi,  constat  ex  iis,  qui  tunc  Horchant,  anctorihus  —  —
Cuo  proinde  tempore  communlo  sub  utraduo  specie  ab  Ecciesiu
  immutubiliter  retinchatur.  «

Herr  Fürst  Abbt  Gerbert  in  seinen  gelehrten  disquiaitioni-20

  *