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bloß  die  Hostie  und  nicht  den  Kelch  empfieng,  daß  man  besonders
  zu  Kranken  und  Sterbenden,  welchen  man  eilends
noch  ein  Viatikum  geben  wollte,  oft  nur  die  geweihte  Hostie
und  keinen  Wein  brachte.  Aber  was  würde  sich  nicht  endlich,
und  besonders  in  der  Art,  das  Abendmahl  zu  halten,  beweisen
  lassen,  wenn  uns  solche  einzelne  besondere  Fälle  zum  Beweis
  einer  allgemeinen  Gewohnbeit  dienen  könnten,  wenn  wir
als  allgemein  angenommene  Richtschnur  ansehen  sollten,  was
oft  Andacht  ohne  Einsicht  unternahm,  was  irgend  jemals  cin
nachläßiger  oder  klügelnder  Priester  im  einzelnen  Fall  tbat.
Soll  es  auch  Gewohnheit  gewesen  seyn,  in  nomine  Patria,
et  filia  et  Spiritua  sancta  zu  taufen,  weil  einmal  ein  Paar
Geistliche  in  Bayern  so  getauft  haben?

Bekannt  ist  wohl  auch,  daß  in  sehr  vielen  Kirchen  bei
der  Messe  am  Rüsitag  gar  kein  konsekrirter  Wein  genossen
wurde.  Von  der  Charfreitagmesse  wurden  Hostien  aufgchoben,
  und  allein  mit  diesen  wurde  die  Messe  des  folgenden
Tages  gehalten  7).  Aber  der  Fall  gehört  gar  nicht  hieher.
Denn  diese  Kirchenceremonie  hatte  ihre  ganz  besonderen  Veranlassungen,
  und  selbst  der  Priester  genoß  an  diesem  Tage  keinen
  geweihten  Kelch,  also  ist  auch  diese  Gewohnheit  kein  Anfang
  der  Periode,  da  den  Layen  der  Kelch  allgemein,  entzogen
wurde.  Und  wenn  eine  solche  missa  preesanctilicatorum
nächste  historische  Veraulassung  zu  jenem  allgemeinen  Verbot

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bus  Uurgicis.  Tom.  I.  pag.  389  kritt  diesen  Urtheilen  aus  eigener
  Einsicht  vollkommen  bei.

Es  erregt  Unwillen,  wenn  man  sieht,  wie  Bossuet  in  seiner
Schrift  von  der  Communion  unter  einer  Gestalt  einen  so  klar
bewiesenen  historischen  Sah  durch  die  auffallendste  Chieane  hinwegzudrehen
  sucht.

)  v.  Ordo  Komanus,  a  bleich.  Hiltorpio.  Colon.  1588  fol.  editus.