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der  Kirche  gewesen  wäre,  so  hätte  dieses  Verbot;  vorzüglich
in  der  griechischen,  und  nicht  in  der  lateinischen  Kirche  entstehen
  sollen,  denn  jene  machte  sogar  schon  im  Jahr  692  )
wegen  dieser  Art  von  Messen  ein  eigenes  Gesetz,  konsekrirte;
die  ganzen  großen  Fasten  hindurch,  nur  des  Sonntags,  und
brauchre  in  den  übrigen  Tagen  der  Woche  die  am  Sonntas
geweihten  Hostien  *9).

Eben  so  wenig  ist  der  Gebrauch  der  Trinkröhren  bei  dem
Abendmahl  eine  der  ersten  Spuren  oder  Annäherung  zum
Kelchraub.  Schon  im  neunten  Jahrhundert  brauchte  man
solche  Röhren  bei  der  Communion  7990).  Die  Röômische  Kirche
hatte  sie  noch  früber.  Nicht  nur  das  Volk,  sondern  in  vielen
  Kirchen  auch  die  Priester  tranken  durch  dieselbe.  Weit
über  vierhundertjähriges  Alter  harte  also  diese  Gewohnheit,  da
man  anfieng,  den  Layen  den  Kelch  zu  nehmen:  ist's  demnach
wahrscheinlich,  daß  sie  in  so  genauer  historischer  Verbindung
mit  der  allgemeinen  Entziehung  des  Kelchs  stehen  soll,  besonders
  da  kein  einziger  der  Alten,  welche  doch  wohl  am  besten
wissen  konnten,  durch  was  für  Veranlassungen  diese  Gewohnheit
  aufgekommen  sey,  auch  nur  von  ferne  darauf  deutet.
Zwar  ist's  unleugbar,  daß  zum  Theil  ebendieselben  Gründe,
wodurch  man  sich  nach  und  nach  auf  den  Gedanken  leiten
ließ,  den  Genuß  des  Kelchs  zum  Privilegium  für  den  meßhaltenden
  Priester  zu  machen,  auch  den  Gebrauch  dieser  Trinkröhren
  empfohlen;  —  Eckel  aus  dem  Becher  zu  trinken,  an
welchem  man  Spuren  sah  oder  zu  sehen  glaubte,  daß  schon

*)  Leonis  Allatii  dissertatio  de  missa  Presanctllcatorum  eubzuncta
  libro  de  Consensu  Ecclesich  Occidentalie  atque  Orientalis.
  Colon.  Agripp.  1648.  4.
7y)  Canon  52.  Syn.  Trullanee.
%  Gerberti  disquisit.  Hurgic#e.  Tom.  I.