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Blut  des  Herrn,  fast  in  keinem  andern  Anx#ikel  so  sehr  als  in

diesem  haben  sich  die  theologischen  Begriffe  dieser  drei  Jahrhunderte
  immer  fesier  und  unwiderleglicher  gebilder,  siud  durch
neue  Kirchengewohnheiten  erweitert  und  ofe  unerwartet  bereichert
  worden:  aber  noch  zeigt  sich  in  dem  ganzen  Zeitraum,
keine  Spur,  daß  auch  einer  der  ppitzfindigsten  Scholastiker.
darauf  gefallen  wäre,  der  Kirche  zu  rathen,  den  Kelch  vom
Abendmabl  hinweg  zu  lassen.

Allzu  schüchtern  waren  die  Lebrer  dieses  Zeitalters  gewiß
nicht.  Deun  ganze  Coneilien,  selbst  unrer  dem  Vorsitz  des
rdmischen  Bischofs,  drückten  sich  sogar,  wenn  sie  ein  Glaubensbekenniniß
  aufsetzten,  so  massiv  aus  5),  daß  man  in  folgenden
  Zeiten,  da  doch  die  Lehre  von  der  Brodverwandlung
schon  Kirchengesetz  zu  seyn  schien,  sorgfältig  zu  warnen  Ursache
  fand,  solche  Konfessionen  nicht  allzu  genau  zu  nehmen.

Mit  Schauer  und  Abschen  liest  man  die  Fragen,  welche
im  neunten  Fabrhundert.  besonderc  bei  der  immer  mehr  reifenden
  Lehre  der  Brodverwandlung  zum  Vorschein  kamen.
Schon  der  Name  Sterkoranismus,  wenn  es  auch  nie  eine
Parthie  gegeben  haben  sollte,  welche  sich  wirklich  dofür  erklärte,
—  beweist  hinlänglich,  wie  weit  man  casuistische  Spitzfindigkeit
  und  profanes  Fragspiclen  in  der  heiligsten  Sache  getrieben
hatte:  aber  alles  kam  doch  damals  nur  noch  darauf  an,  die
Art  der  Gegenwart  des  Leibes  und  Bluts  Christi  im  Abend-»)

  Der  Cardinal  Humbert  setzte  die  Widerrufungsformel  auf,
welche  der  Archidiakon  Berengar  auf  der  römischen  Synode
im  Jahr  1059  beschwören  mußte.  Sie  kam  nachher  guch  in
Gratians  Sammlung,  und  der  aucior  Glossæ  Gratiani  setzt
die  Warnung  bei,  man  müsse  dieses  Glaubensbekenntniß  mit
Bedacht  zu  verstehen  suchen,  sonst  könne  man  durch  dasselbe  in

eine  größere  Ketzerei  verfallen,  als  Berengars  gewesen.  Vergl.
Lildebrandi  hist.  Concilior.  pag.  265.