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Konnte  die  Kirche  von  einer  Versammlung  repraͤsentirt  werden,
  bei  welcher  auch  nicht  ein  einziger  Bischof  saß?  Oder
konnten  die  Cistercienser  in  ihren  Kirchen  anfangen,  was  sie
wollten?  Sie  waren  zwar  von  der  bischöflichen  Jurisdiction
frei,  aber  eben  dadurch  nur  desto  genauer  dem  römischen  Bischofe
  subordinirt.  Sollte  nach  dem  ordentlichen  Gang  der
Sache  ekwas  anders  hier  gefunden  werden,  als  daß  das  Generalkapirel
  von  diesen  besorglichen  Gefahren  dem  rdmischen
Bischof  eine  Anzeige  gemacht,  und  seine  Verfügung  erwartet
hätte?

Thomas  hatte  wahrscheinlich  noch  nicht  einmal  seine
Summe  geschrieben,  da  dieses  Sratut  der  Cisicrcienser  erschien.
Noch  che  also  die  neue  Gewohnheit  in  das  gangbare  Compendium
  der  Dogmatik  kam,  war  sie  schon  durch  ein  Kirchengesetz
  befohlen.  Jetzt  zwar  nur  noch  auf  die  Lapen  eingeschränkt,
  und  wie  man  aus  der  Vergleichung  mit  andern
Nachrichten  *)  weiß,  so  wurde  selbst  auch  für  die  Layen  die
Entzlehung  des  Kelchs  von  den  Cisterciensern  dadurch  leichter
gemacht,  daß  sie  etwas  weniges  von  dem  geweihten  Wein  in
gemeinen  Wein  goßen,  und  diesen  gemischten  Becher  dem
Volk  zu  trinken  gaben.  Also  nicht  allein  dem  Messe  haltenden
  Priester  gebührte  der  Kelch,  sondern  noch  alle  Priester  genießen
  ihn.  Doch  gerade  dieses  ist  der  fast  unverkennbare
Zug,  wie  sorglos  die  Lapen  damals  mißhandelt  wurden.  Wäre
es  nicht  billiger  gewesen,  den  Genuß  des  Kelchs  bloß  den
Layen  und  dem  Messe  haltenden  Priester  zu  gestatten,  und
die  übrigen  Geistlichen  auszuschließen,  da  ohnedieß  jeder  von

)  Artexanus  (fl.  c.  a.  1330.)  Comment.  in  Sement.  4.  tit.  17.
durest.  J.  Cistercienses  et  quidam  alii  post  Sumtionem  orporis
et  sanguinis  dimittunt  ibi  aliquid  de  sanguine,  ut  inlundutur
vinum  purum  et  postea  Communicames  aliuuid  inde  poseint.
sumerc.