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machen  darf,  man  soll  dem  Volk  den  Irrthum  benehmen,  als
ob  ihm  ein  geweihrer  Kelch  gegeben  werde.

6  5.

So  entscheidend  nun  auch  diese  Verordnung  lautet,  und
so  unbestritten  diese  Gewohnheit  zu  seyn  scheint,  so  erhello
doch  wieder  gerade  das  Gegentheil  aus  einem  Canon  einer
kaum  sechs  Jahre  hernach  gehaltenen  Synode  zu  Ercester,  Pekams
  Verordnung  gienge  nur  auf  die  Provinz  von  Canterburp;
  so  lange  die  Sache  durch  kein  allgemeines  Kirchengesetz
  entschieden  wäre,  so  könute  jeder  Bischof  für  seinen
Sprengel  verfügen,  was  ihm  gut  dünkte  (0  1.).

„Daß  der  Teufel  die  Lapen  nicht  verführe,  an  der  Wahr-„heit

  des  Keibes  Christi  zu  zweifeln,  so  soll  der  Priester

„vor  der  Communion  sie  unterrichten,  daß  sie  den  Leib,

„der  für  sie  am  Kreuz  hieng,  unter  der  Gestalt  des

„Brods  empfangen,  und  das  Blut,  das  für  sie  vergossen

„ward,  im  Kelch  trinken.“

Ich  will  die  abwechselnden  Stimmen  pro.  und  contra
nicht  weiter  sammeln,  da  ich  nicht  so  glücklich  war,  mehrere
eigentliche  Gesetze  aufzutreiben,  welche  vor  der  Costnizer  Synode
  in  dieser  Sache  gegeben  wurden  (0O0),  und  einzelne
Meinungen  der  Privatlehrer  wenig  entscheiden  können.

Traurig  ist's,  wie  seit  dem  Ende  des  dreizehnten  Jahrbunderts
  die  Stimmen  für  die  Communion  unter  einer  Gestalt
  so  sehr  sich  vervielsältigen  (O2.),  und  kaum  hie  und
da  gleichsam  nur  ein  Ruf  aus  den  Wüsten  sich  hören  läßt.
Dem  Johann  Duns  Scotus  fällt  gar  nicht  mehr  ein,  über
die  Frage,  warum  unter  beiden  Gestalten?  zu  disputiren;  er
nimmt  es  als  ganz  bekannt  an,  daß  dem  Layen  kein  Kelch
gebühre,  und  wenn  er  in  seinem  Commentar  in  IV  librum