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sentemiarum  auf  die  Distinktion  kommt,  wo  Lombard  sagt,
daß  auch  das  Volk  beide  Gestalten  genieße,  so  geht  er  darüber
hinweg,  als  ob  er  im  Texi  gar  nichts  Merkwürdiges  gefunden
  hätte  (P).

g.  14.

Eine  Gewohnheit,  welche  der  Aberglaube  nach  und  nach
eingefuͤhrt,  und  ein  ungluͤcklicher  Einfall  etlicher  Cistercicuseräbte
  zum  erstenmal  gesetzmäßig  gemacht  hatte,  wurde  durch
Erbitterung  gegen  dissentirende  Parthien  zum  Charakter  der
Orthodorie  gewählt.  Was  sich  vorher,  wäre  ein  Widerspruch
dazu  gekommen,  vielleicht  eben  wieder  so  verloren  hätte,  wie
es  sich  einschlich,  wurde  jetzt  mit  Eifer  ausgebreitet,  als  Religionsartikel
  gepredigt,  der  ganzen  Kirche  mit  Gewalt  angezwungen,
  und  das  Recht,  das  noch  in  der  Mitte  des  dreizehnten
  Jahrhunderts  fast  jeder  Christ  als  Christ  genoß,  war
schon  in  der  Mitte  des  vierzehnten  Jahrhunderts  zu  einem
päbsilichen  Dispensationsartikel  gemacht.  Gemeine  Layen  sind
dem  Bischof  zu  Rom  nicht  so  wichtig,  daß  er  ihre  Bitte,  die
sie  ihm  dringend  vorlegten,  gnädig  erfüllt  hätte;  nur  Königen
und  Fürsten  wird  die  Freude  vergoͤnnt,  so  werth  gehalten  zu
werden  als  Priester.

.  15.

Im  Jahr  1544  erlaubt  Elemens  VI.  dem  Herzog  der
Normandie,  Johann,  daß  er  sein  ganzes  Leben  hindurch  den
Kelch  genießen  dürfe,  selbst  alsdann  noch  genießen  dürfe,
wenn  er  Kbnig  werden  sollte,  wenn  auch  noch  so  viel  Statuten
  und  Gebräuche  dagegen  wären.  Auch  der  Herzog
Otto  von  Burgund  erhielt  im  folgenden  Jahr  gleiche  Ver-