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„Da  in  einigen  Gegenden  von  etlichen  Verwegenen  be-„bauptet
  wird,  das  Volk  muͤsse  das  Abendmahl  unter  beiden
„Gestalten  nicht  nur  mit  Brod,  sondern  auch  mit  dem  Wein
„eipfahen,  man  könne,  selbst  auch,  wenn  man  nicht  mehr
„nüchtern  sey,  noch  nach  dem  Essen  kommuuiciren;  durch
diese  Meinungen  aber  die  löbliche  und  so  rechtmäßig  gebil-„ligte
  Gewohnheit  der  Kirche  als  gottlos  verworsen  wird,  so
„bat  sich  die  heilige  Synode  zu  Costniz  entschlossen,  die  Gläu-„bigen
  gegen  diesen  Irrthum  zu  verwahren.  Nach  eingehol-„teu
  reisen  Gutachten  mehrerer  Theologen  und  Kanonisten  er-„klaͤrt,
  beschlieht  und  befielt  sie  also,  wie  folgt:

„Der  Herr  Cbhristus  hat  zwar  das  heilige  Sakrament

„erst  nach  dem  Abendessen  eingesetzt,  und  seinen  Aposteln

„unter  beiden  Gestalten  gegeben;  aber  ob  das  schon  der

„Herr  Christus  gerhan  hat,  so  wollen  doch  die  Kirchen-„gesetze,

  ·  und  es  ist  löblich  hergebrachte  Gewohnheit  der

„Kirche,  daß  ordentlicher  Weise  nach  dem  Essen  das  Sa-„krament

  gar  nicht  gehalten,  noch  von  einem  Gläubigen

„genommen  werden  dürfe.

„In  der  ersten  Kirche  haben  zwar  die  Gläubigen  das
„Sakrament  unter  beiden  Gestalten  genossen,  aber  jetzt
„ist's  einmal  löblich  eingeführte  Gewohnbeit,  daß  es  nur
„der  Messe  haltende  Priester  unter  beiden  Gestalten  ge-„nießt,
  Layen  aber  allein  das  Brod  empfangen.

„Wer  diese  Gewohnheit  oder  Gesetz  als  unerlaubt  aus-„gibt,

  oder  behauptet,  daß  das  Heilige  dadurch  geschmälert
„werde,  der  irrt;  und  wenn  er  auf  seinem  Irrthum  beharre,
„so  ist  er  ein  Ketzer.  Ueber  ihn  komme  der  Bischof  oder  sein
„Okficial  oder  der  Inquisitor!  Die  heilige  Synode  wird  es
„den  Fürsten  und  Bischöfen  ausdrücklich  aufgeben,  daß  gegen
„solche  als  gegen  Ketzer  verfahren  werde;  man  rufe  den  welt-„lichen
  Arm  zu  Hülfe,  um  diejenigen,  welche  sich  eigensinnig