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„machen,  das  Volk  unter  beiden  Gestalten  zu  communiciren,
„mit  geschärfter  Strafe  zurecht  zu  weisen.“

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Schlimmer  hätte  es  doch  nun  wirklich  nicht  gehen  können,
  als  es  gegangen  war,  und  die  heilige  Spnode  hätte  nicht
seltsamer  entscheiden  können,  als  sie  entrschieden  hat.  Der
Herr  Christus  hat  zwar  dos  Abendmahl  unter  beiden  Gestalten
  ausgetheilt,  die  erste  Kirche  blieb  seinem  Erempel  getreu;
aber  jetzt  soll  man  es  bei  Ketzerstrafe  für  löblich  halten,  nicht
zu  thun,  was  der  Herr  Christus  that,  der  Observanz  der  ältesten
  christlichen  Kirche  entgegen  zu  handeln.  Den  Böhmen
war  nicht  eingefallen,  Concomitanz  zu  läugnen,  oder  den  Ge,
an#  unter  beiden  Gestalten  für  unumgänglich  nothwendig  zu
halten;  sie  glaubten  nur,  der  Freiheit  eines  jeden  überlassen
zu  können,  ob  er  das  Abendmahl  unter  einer  oder  beiden
Gestalten  geniehen  wolle,  sie  hielten  sich  nur  für  berechtigt,
die  letztere  Art  vorzüglich  zu  empfehlen.  Aber  die  Väter  der
heiligen  Synode  thun  doch  so  ängstlich,  man  moͤchte  die  Lehre
von  der  Concomitanz  umstoßen  wollen,  sie  fassen  ihre  Entscheidung
  so  ab,  als  ob  sie  bloß  gegen  solche  gehe,  welche  den
Genuß  unter  ein  er  Gestalt  für  unerlaubt  halten,  und  am
Ende  der  Sentenz  scheint  sie  auf  alle  gerichtet  zu  werden,
welche  das  Volk  untter  beiden  Gestalten  communiciren.

Unter  allen  Biischdsen  und  Doktoren  der  Synode  findet
sich,  so  weit  die  Geschichte  bisher  aufgeklärt  ist,  nun  doch
auch  nicht  ein  eingiger,  der  für  die  Communion  unter  beiden
Gestalten  gesproch  en  hätte;  nicht  auch  nur  ein  einziger,  dem
nur  die  Art  der  Abfassung  des  Dekrets  als  unschicklich  aufgefallen
  wäre,  dem  Herru  Cbristus  und  der  ganzen  alten
christlichen  Kirche  so  ohne  Verschonen  gerade  in's  Antlitz  zu
sagen,  daß  mein  entschlossen  sey,  das  Gegeutheil  von  dem  zu