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Meinung  ausfechten  zu  lassen  *).  Und  Luther  war  auch  männlich
  genug,  sich  von  der  ersten  Spur  der  Wahrheit  nicht  zurückschrecken
  zu  lassen;  er  vertheidigte  seine  Predigt  gegen  ein
Dekrer  25)  des  Bischofs  von  Meißen,  und  noch  blieb  er  selbst
auch  in  dieser  Apologie  nur  bei  der  ersten  Spur  der  Wahrheit,  das
ist,  er  fand,  daß  das  bisher  Geglaubte,  als  ob  es  Ketzerei
sey,  beide  Gestalten  zu  nehmen,  durchaus  nicht  als  Wahrheit
gelten  könne;  den  herrschenden  Irrthum  abzulegen,  war  er
stark  genug,  aber  noch  nicht  aufgeklärt  genug,  die  Wahrheit
selbst  zu  sehen.  Eine  oder  beide  Gestalten  genießen,  er  hält
es  für  ganz  gleichgültig,  so  für  ganz  gleichgültig,  daß  er
damals  glaubte,  man  könnte  auch  gar  keine  genießen;  aber
weil  er  eben  so  gleichgültig  ist,  so  will  er  auf  den  Genuß
beider  Gestalten  keinen  Bann  gesetzt  wissen.
Doch  auch  nur  diese  bescheidenen  Wünsche  werden  ihm
in  der  päbstlichen  Bannbulle  unter  diejenigen  Irrthümer  gerechnet,
  wopurch  er  Ercommunication  verdient  habe  5/#6#),  und
es  ist  zu  verwundern,  daß  Luther,  welchen  sonst  ein  ungerechter
  Widerspruch  seiner  Gegner  so  leicht  zur  tiefern  Untersuchung
  und  zur  höher  getriebenen  Widersetzlichkeit  reizte,  dießmal
  nun  doch  noch  fast  ganze  acht  Jahre  bloß  dabei  blieb,
den  Genuß  unter  beiden  Gestalten  als  die  vorzüglich  bessere
Gewohnheit  zu  empfehlen,  ohne  den  alleinigen  Genuß  des
Brodes  zu  verwerfen  1).  ·

Asecjcemiombist-InLatherwüsmdhilkLsecr.W.s.1«xtv.
*#)  Das  Dekret  ergieng  den  24.  Jan.  1520.  Luther's  Vertheidigungsschrift
  findet  sich  Opp.  T.  1.  Altenb.  fol.  339.

***)  Die  päbstliche  Bulle,  von  einem  Originalexemplar  abgedruckt,
s.  in  Sattler's  Gesch.  der  Herz.  von  Wirtemb.  II.  Band.  Beilagen
  n.  92.  pag.  218.  -

)  Man  sieht  dieses  außer  vielen  andern  Stellen  auch  in  der  er-