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4545  auf  Befehl  des  Reichstags  zu  Speier  machte,  war  den
Protestamen  die  Communion  unter  beiden  Gestalten  zugestauden,
  aber  sie  sollten  bekennen,  daß  sie  nicht  Befehl  Christi
sey,  daß  man  das  ganze  Sakrament  geniche,  wenn  man
auch  nur  eine  Gestalt  empfange,  daß  sie  besonders  den  Kranken
  bloß  das  Brod  und  keinen  Wein  geben  wollten  5).  Viel.
grehmüthiger  waren  die  drei  Theologen,  durch  welche  Kaiser
Karl  die  Interimsformel  aufsetzen  ließ,  welche  er  zu  großem
Verdruß  der  Protesianten,  und  zu  noch  größerem  Aergerniß
der  Katholiken  auf  dem  Reichstag  zu  Augsburg  im  Jahr
1548  bekannt  machte.  Hier  wurde  ECommunion  unter  beiden
Gcstalten  an  den  Orten,  wo  sie  bisher  gewöhnlich  war,  ohne
all  weitere  Einschränkung  fortzusetzen  erlaubt  "5).  Der  Pabst
makte  die  große  Gefahr,  welche  aus  einer  solchen  Theilnehmung
  des  Kaisers  an  Kirchensachen  entspringe,  und  wollte
doch  auch  tiuigermahen  den  Naͤchgiebigen  spielen,  gab  also

t)  Seckendorf,  L.  III.  Sect.  31.  S.  CXXI.

*t),  Vergl.  Birks  dreifaches  Interim.  Leipzig,  1721.  8.  pag.  338.
Eben  diese  Meinung  hat  es  auch  mit  dem  Gebrauch  der  Eucharistien
  unter  beider  Gestalt,  welcher  sich  nun  ihrer  viel  gebrauchen,
  und  deren  gewohnt  seyen,  und  mögen  diese  Zeit  ohne
schwere  Bewegung  davon  nicht  abgewendet  werden,  und  dann
das  gemeine  Concilium,  welchem  sich  alle  Stände  des  heiligen
Reichs  unterworfen  haben,  ohne  Zweifel  einen  gottseligen  und
eifrigen  Fleiß  anwenden  wird,  daß  in  diesem  Fall  vieler  Leute
Gewissen  und  dem  Frieden  der  Kirche  nach  Nothdurft  gerathen
werde.  Demnach  welche  den  Gebrauch  beider  Gesialt  vor  dieser
  Zeit  angenommen  haben,  und  davon  nicht  abstehen  wollen,
die  sollen  hierüber  gleichfalls  des  gemeinen  Coneilii  Erörterung
und  Entschied  erwarten.  Doch  sollen  die,  so  den  Gebrauch,
beider  Gestalt  haben,  die  Gewohnheit,  die  nun  alt  ist,  unter
einer  Gestalt  zu  communieiren,  nicht  strafen,  auch  keiner  hierin
den  andern  anfechten,  bis  hierüber  von  einem  allgemeinen  Coneilio

  geschlossen  wird.