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seinen  Gesandten,  die  im  Jahr  4549  in  Deutschland  ankamen,
  die  Erlaubnig,  Communion  umter  beiden  Gestalten  den
jenigen  auf  eine  Zeitlang  zu  gestatten,  welche  allen  ihren  übrigen
  Irrthümern  entsagen,  und  das  Dekret  der  Costnizischen
Synode  annehmen  würden  ?).  War  es  nicht  lächerlich,  mit
einer  Partie,  welche  schon  so  zahlreich  war,  und  selbst  auch
die  feineren  Künste  des  rdmischen  Hofes  längst  genau  kanme,
auf  solche  Bedingungen  Friede  machen  zu  wollen?  Vielleicht
erzeigten  sich  die  Väter  der  Trientschen  Spnode  ein  weeig
billiger.  "

H.38.

Ein  Schein  von  Billigkeit  war  es  wenigstens,  daß  man
mit  Entscheidung  dieses  Punkts  von  der  Communion  unier
einer  Gestalt  bis  zur  Ankunft  der  Protestanten  warten  woll:e.
Nur  war  es  kaum  mehr  als  Schein  von  Billigkeit,  denn  bie
wichtigsten  Streitpunkte  anderer  Artikel  waren  schon  entschieden,
  nicht  einmal  die  ganze  Untersuchung  vom  Abendmajl,
sondern  die  einzige  Frage  vom  allgemeinen  Genuß  des.  Kelchs
wurde  aufgeschoben,  und  die  kaiserlichen  Gesandten  mußien
ihre  ganze  Auktorität  gebrauchen,  um  nur  so  viel  zu  erhalten
  25).  Im  Jahr  1562  kamen  endlich  die  bisher  aufgeschbene
  Materien  vom  Abendmahl  in  Beratdyschlagung.  „

Es  waren  fünf  Punkte,  in  welche  die  Streitsrage,  so
weit  sie  hieher  gehdrt,  getheilt  wurde.

4)  Ob  alle  Glaubige  nothwendig  und  aus  göttlichem  Besehl
  verbunden  wären,  das  Sakrament  unter  beiden  Cestalten
  zu  genießen.

7)  Sleidanus.  L.  XXI.  pag.  646.
*##)  Sarpi,  Geschichte  des  Tridentin.  Conc.  (Rambachs  Uebas.)
III.  Th.  IN.  B.  S.  235.