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päbstlichen  Legaten  mochten  wohl  während  Anhörung  seiner
Predigt  keine  angenehme  Stunde  gehabt  haben.  Man  verlas
nach  vollenderer  Communion  die  Lehrpunkte  und  Kirchengesetze,
deren  Hauptinhalr,  so  weit  sie  hieher  gehdren,  folgender  war.

Weder  die  Layen  noch  die  Priester,  welche  nicht  Messe
balten,  sind  durch  ein  göttliches  Gesetz  verbunden,  das  Abendmahl
  unter  beiden  Gestalten  zu  empfangen.  Jefus  Cbhristus
hat  es  zwar  so  eingesetzt,  und  der  Gebrauch  beider  Gestalten
war  von  Anfang  ber  sehr  gewöhnlich,  doch  daraus  läßt  sich
nicht  schließen,  daß  jeder  verbunden  sey,  beide  Gestalten  zu
genießen,  und  wer  zweifeln  sollte,  ob  die  Genießung  einer
Gestalt  hinlänglich  sey,  würde  den  Glauben  verletzen.  Denn
unter  jeder  Gistalt  ist  Christus  ganz  enthalten,  und  wer  nur
eine  Gestalt  geniehr,  verliert  nichts  von  der  zur  Seligkeit  ndthigen
  Guade.  Paulus  deute  ja  deutlich  genug  darauf,  daß
die  Kirche  allzeit  das  Recht  gehabt  habe,  solche  zufällige
Dinge  in  Austheilung  der  Sakramente  zu  verändern,  denn
sie  sey  ja  Haushälterin  über  Gottes  Geheimnisse;  und  wer
weiß,  was  Paulus  da  noch  angeordnet  haben  mag,  wenn  er
sich  vorbehält,  wegen  des  Abendmahls  noch  möndlich  das
Nöthige  zu  verfügen.  Wie  es  die  Kirche  haben  will,  so  muß
es  seyn.  Ebmals  gab  sie  beide  Gestalten,  und  da  war's  Recht:
jetzt  gibt  sie  nur  eine  Gestalt,  und  nun  müßt  ihr  doch  glauben,
  daß  es  wieder  recht  sey.

Man  kann  sich  leicht  vorstellen,  wie  hierauf  die  Anatheme
vertheilt  wurden.  Die  zwei  Punkte,  ob  man  ungeachtet  aller
obigen  Gründe  den  Kelch  Niemanden  gestatten  könne,  und
unter  welchen  Bedingungen  man  ihn  gestatten  könne,  wurden
auf  künfeipt  reiflichere  Erwägung  ausgesetzt.  Der  redliche
Sarpi  sagt,  man  habe  sich,  bei  einem  solchen  Ausgang  der
Sachen,  der  kreißenden  Berge  erinnert.