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g.  87.

geiser  Ferdinand  ließ  durch  seine  Gesandten  die  Entscheidung
  der  zwei  ausgesetzten  Punkte,  unablässig  betreiben,  und
zog  selbst  den  Pabst  so  in  sein  Interesse,  daß  dieser  seinen
Legaten  Befehl  gab,  die  Sache  vorzunehmen.  Der  berühmte
Bischof  Dudirh  von  Fünfkirchen  hielt  eine  treffliche  Rede  von
der  Nothwendigkeit,  den  kaiserlichen  Erblanden  und  für  Deutschland
  den  Kelch  zu  gestatten.  Die  Legaten  schienen  nicht  abgeneigt,
  die  vorgetragene  Vitte  zu  erfüllen,  ohne  dabei  doch
des  Vortheils  der  päbstlichen  Religion  zu  vergessen,  denn  die
Bedingungen  waren  unleidentlich  schwer,  welche  mit  Ertheilung
  des  Kelchprivilegiums  verbunden  werden  sollten.  Noch
nie  aber  hatten  sich  die  Synodalväter  in  so  viele  Partien  getheilt
  als  dießmal,  man  schien  nicht  zu  Ende  kommen  zu  können,
  und  doch  war  es  höchster  Wunsch  seiner  Heiligkeit,  die
Herren  endlich  einmal  aus  einander  zu  bringen  9).  Die  politische
  Freiheit  der  Legaten  verschafften  endlich  Mebrheit  der
Stimmen  für  diejenige  Meinung,  welche  alles  der  Entscheidung
  des  Pabsis  überließ,  und  dieses  schien  den  Wünschen
derer,  welche  den  Kelch  verlangten,  Har  nicht  entgegen  zu  seyn,
denn  der  Pabst  war  eher  zu  einer  guten  Entschliegung  zu  bewegen
  als  die  Synodalväter.  Ferdinand  und  der  Herzog  von
Baiern  drangen  nun  auf  das  Angelegentlichste  in  den  Pabst,
es  jammerte  sie,  um  eines  bloßen  Kirchengesetzes  willen  so
allgemeines  Mißvergnügen  gähren  zu  sehen,  und  der  letztere
hatte  seinen  Landständen  versprochen,  wenn  nicht  innerhalb
eines  Jahrs  entweder  von  Rom  oder  von  Trient  die  Erlaub-*)

  Sarpi  erzählt  die  vorzüglichsten  verschiedenen  vora  der  Bischöfe,
und  Schmid  in  diss.  de  fatis  culicis  Eucharistici.  pag.  75.
vergleicht  die  Nachrichten  des  Pallavicini,  in  tiuer  sehr  angenehmen
  Kürze.