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fo  schaell  ließ  sich  doch  in  der  wirklichen  Ansübung  dis  Sache
nicht  abstellen.  Noch  im  Jahr  1600  mußte  der  Bischof  von
Passau  dem  Erzberzog  Matthias  als  Statthalter  von  Oberund
  Niederrösterreich  sehr  dringend  anliegen,  nach  dem  so  oft
geäußerten  Wunsch  des  päbstlichen  Nuncius  über  der  Abstellung
  des  Kelchs  im  Ubendmahl  zu  wachen.  Der  Erzherzog
ließ  sich  erst  noch  ein  Bedenken  von  dem  BVischof  Clesel  und
andern  Theologen  stellen;  das  gestellte  Gutachten  war  mehr
für  als  wider  die  Beibehaltung  des  einmal  erworbenen  Rechts?).
Der  Bischof  that  aber  doch,  was  ihm  gut  dünkte,  und  was
der  Pabst  befohlen  hatte.  Man  ergriff  die  Ausflucht,  es  sey
bloß  personelles  Priollegium  gewesen,  das  der  Pabst  diesen
Erzbischdfen  und  Bischöfen  ertheilte;  mit  ihrem  Tode  sey  es
erloschen.  4

Die  Geschichte  hört  nun  hier  auf,  so  weit  sie  wenigstens
bisber  bekannt  wurde.  Die  Zeiten  der  heiligen  Lige  waren
der  Erhaltung  einiger  Rellgionsfrelbeit  in  den  katholischen  Ländern
  gar  nicht  günsilg,  die  Einförmigkeit  der  päbstlich  =  katholischen
  Religion  erhielt  auf's  Neue  allgemeine  Herrschaft,  nur
anter  allen  Fürsten  und  Bischöfen  war  Niemand  mehr,  der
sich  der  Rechte  des  Volks  mir  so  vielem  Eifer  angenommen
hätte,  als  Kaiser  Ferdlnand  und  Herzog  Albert  von  Baiern.

Noch  eine  einzige  Begebenheit  verdient  hier  angeführt  zu
werden.  Herzog  Anton  Ulrich  von  Braunschweig  begehrte
im  Jahr  4742  die  Communion  unter  beiden  Gestalten.  Cle
mens  XI.  schlug  es  ihm  ab,  so  viel  demselben  auch  damals
am  Proselpteneifer  des  Herzogs  lag,  er  befürchtete,  ein  Beispiel
  mochte  soglelch  mehrere  herbellocken,  und  führte  dem  Her-½

  Khevenhüllers  annales  Ferdinandel.  Tom.  V.  p.  2226  eic.,  wo
ein  umstäudlicher  Auszug  des  gestellten  Gutachtens  zu  finden  ist.