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türlichen  Schwere  des  großen  Haufens,  von  Volk  und  Geistlichkeit,
  womit  dieser,  ungeachtet  augenblicklich  wirkender  Veranstaltungen
  der  Könige,  wieder  in  Irrthümer  und  Albernheiten
  zurück  sank  —  vcranlassen  in  jedem  gefühlvollen  Leser
eine  Menge  von  Betrachtungen,  welche  er  am  allerwenigsten
in  der  Geschichte  der  christlichen  Kirche  machen  moͤchte.  Hält
uns  irgend  etwas  dagegen  schadlos,  so  ist  es  die  Bemerkung
der  mannigfaltigen  Wendungen,  womit  der  Menschenverstand
gewisser  Jeitalter  oft  die  widersprechendsten  Sätze  in  einen  logischen
  Zusammenhang  zu  bringen  gewußt,  und  manchmal  für
einen  Satz  ein  Dutzend  Beweise  zu  erfinden  gelernt  hat,  deren
uns  keiner,  vielleicht  auch  um  seiner  Sonderbarkeit  willen,
vorläufig  eingefallen  wäre.  Ich  glaube,  wie  überhaupt  im
Ganzen  dieser  Geschichte,  so  besonders  auch  hier,  einen  auffallenden
  Unterschied  zwischen  Orientalen  und  Occidentalen  bemerke
  zu  haben,  und  die  Geschichte  der  Bilderstreirigkeit  ist
gewiß  ein  Beweis,  wie  viel  die  allgemeine  Kirchenbisiorie  an
pragmatischer  Brauchbarkeit  gewinnen  könnte,  wenn  Oriem
und  Occident,  und  im  Occident  wiederum  die  verschiedenen
Königreiche,  abgesonderter  von  einander  betrachtet  würden.
Offenbar  ist  nicht  nur  der  historische  Fortgang  der  Streitigkeit
  im  Orient  völlig  verschieden  von  dem  im  fränkischen
Reiche,  denn  ihre  Verfassung  und  ihre  äußere  Lage  giengen
zu  sehr  von  einander  ab,  daß  nicht  dadurch,  entweder  die
Richtung  der  Triebfedern,  oder  wohl  auch  die  letztern
selbst,  hätten  verändert  werden  müssen;  sondern  selbst  auch
die  Beweisart  des  Orientalen  unterscheidet  sich  von  der  Beweisart
  des  Occidentalen,  und  selten  läßt  sich  dieses  bisweilen
  daraus  erklären,  daß  jener  ein  Mönch  war,  und  dieser
ein  Bischof.  Man  erkennt  in  jenem  obne  Mühe  den  geübteren,
scharfsinnigeren  Streiter,  man  sieht  den  Einfluß  des  länger  dauernden
  Streits  auf  die  Wahl  und  Manigfaltigkeit  der  Beweisgründe,