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tel  beehrt,  er  hätte  sie  gesamme  mit  königlicher  Gnade  zu  Justiz=
  und  Etats-Räthen  gemacht.  ·

Wir  uͤberließen  ihm  noch  ausser  diesem  auf  fuͤnf  Jahre
lang  die  Besetzung  der  Haͤlfte  unserer  Deutschen  Kirchenpfruͤnden
  5),  und  waren  noch  froh,  nicht  zur  Aufopferung  »  von
zwei  Drittheilen  gezwungen  zu  werden,  und  waren  noch  froh,
die  großen  Dignitäten,  die  sich  in  den  Dom-Kirchen  nach  der
bischöflichen  Würde  finden,  nebst  den  ersien  Stellen  in  den
Collegiat-Kirchen  allein  noch  für  ans  gerettet  zu  haben,  daß
wenigstens  bei  den  wichtigsten  Stellen  altes  Kirchen-Recht
gesichert  blieb.

Wir  überließen  ihm  fünf  Jahre  lang  die  Bestätigung
unserer  Bischöfe,  nur  daß  er  uns  die  Wahl  unserer  Bischöfe
völlig  frei  ließ,  und  diese  Wahl-Freiheit  wollte  der  Pabst  nie
kränken,  als  wenn  augenscheinliche  und  gegründete  Ursachen
ihn  zwängen,  die  Bestätigung  abzuschlagen,  das  Bisthum  einem
würdigeren  zu  geben.  Wir  versprachen  die  Annaten-Tare,
wie  sie  in  den  päbstlichen  Cammer-Registern  stehe,  innerhalb
dieser  fünf  Jahre  richtig  zu  bezahlen,  obschon  Niemand  ein
autbentisches  Eremplar  dieser  päbstlichen  Cammer-Register
gesehen  harte,  und  wir  waren  froh,  daß  der  Pabst  nbthigenfalls,
  wenn  eine  Kirche  zu  hoch  angeschlagen  sey,  Retaration
versprach,  die  Bezahlung  der  Annaten  jedesmal  in  zweijährigen
  Jielern  annehmen  wollte,  und  alle  Beneficien  der  Deutschen
  Kirche  freisprach,  die  nach  eben  derselben  Cammer-Tare
geschätzt  vier  und  zwanzig  Gold-Gulden  nicht  überstiegen.
Wir  nahmen  wegen  künftiger  Mäßigung  der  Gelderpressungen
durch  Ablaß  allgemeine  Versprechungen  an,  obschon  künftighin
den  Römern  manche  Gelderpressung  noch  mäßig  scheinen

*)  Dignitatum,  Fersonntanum,  Ommciorum  et  Beneflclorum-"“
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