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Mainzische  Rath  um  schnoͤden  Gewinns  willen  annahm  2),
ließ  dem  Pabst  freien  Spielraum,  wie  und  wann  noch  die
känftige  große  Synode  zu  halten  seyn  möchte,  —  erst  war
man  doch  so  entschlossen  gewesen,  daß  man  ihm  Ort  und
Tag  vorschrieb,  daß  man  höchstens  noch  einen  dreizehnmonatlichen
  Ausschub  gönnen,  und  von  eincr  Italienischen  Versammlungs-Stadt
  gar  nicht  hören  wollte.  Klar  genug  hatte  man

*)  Würdtwein  hat  diesen  Frankfurtischen  Frieden  vom  5.  October
1446  unter  dem  Kitel:  Concordata  Principum  Francofurtensia
zuerst  herausgegeben.  (Subsid.  dipl.  T.  IX.  u.  7.)  Schon  Herr
Gregel  l.  c.  S.  12  hat  vollkommen  richtig  bemerkt,  daß  diese
Benennung  dem  Inhalt  der  Urkunde  gar  nicht  entspreche,  aber
er  scheint  mir  zu  irren,  wenn  er  glaubt,  daß  die  Urkunde  nicht
sowohl  eine  Fürsten-Convention  als  vielmehr  nur  die  Antwort
des  Pabsts  auf  einsge  Artikel  der  Fürsten=  Goncordate  (richtiger
den  sechs  Monate  vorher  geschlossenen  Churverein)  enthalte,
denn  sse  begreift  offenbar  die  Verbindung  einiger  Deutschen
Churfürsten  und  Fürsten,  unter  welchen  Bedingungen  sie  dem
Pabst  Obedienz  leisten  wollten.  Die  Ursache  liegt  tiefer,  warum
  die  Benennung  Fürsten  =  Concordate  hier  täuscht.
Wir  find  einmal  gewohnt,  uns  unter  diesem  Namen  etwas
viel  Ehrwürdigeres  zu  denken,  als  bloß  eine  Convention
etlicher  Deutschen  Fürsten  und  Bischöfe,  die  sich
von  ihrem  so  festgefaß  ten  Deutschen  VPatriotismus
  durch  Vorspieglungen  treuloser  Räthe  und
schlauer  päbstlicher  Legaten  zum  unersetzlichen
Schaden  Deutschlands  ablocken  ließen.  Und  das  waren
  doch  diese  Concordata  Princibum  Francofurtensia.  Sie
unterscheiden  sich  von  der  Urkunde,  die  bei  Würdtwein  l.  c.  u.  6.
unter  dem  unpassenden  Titel  nora  Unio  regis  RNomanorum  cum
Electorihus  allisque  Principibus  in  bonum  pacis  Ecclesin  et  imperii
  vorkommt,  vorzüglich  nur  durch  eine  bestimmendere  Weitäufigkeit,

  und  daß  man  seit  dem  22.  September,  da  letztere
Urkunde  datirt  ist,  bis  auf  den  5.  October,  das  Datum  von  den
ersteren,  noch  mehrere  bischöfliche  Gesandte  zur  Pabst-Partie
und  also  auch  zur  uUnterzeichnung  geworben  hatte.