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erst  gefordert,  daß  Eugen  alle  Neuerungen  aufheben  muͤsse,
die  er  seit  den  letzten  acht  Jahren  und  juͤngst  erst  gewagt
habe;  so  war  klar  genug  gesagt,  daß  die  gewagte  Absetzung
der  Primaten  von  Coͤln  und  von  Trier  zu  cassiren  sey,  daß
der  Pabst  widerrufen  muͤsse,  und  daß  eine  Restitution  dieser
ohnedieß  nie  rechtmaͤßig  entsetzten  Bischoͤfe  voͤllig  uͤberfluͤssig
seyn  moͤchte.  Nun  war  man  zufrieden,  wenn  der  Pabst  die
Restitution  dieser  Erz-Bischöfe  versprach,  der  Pabst-Ebre
ward  geschont,  die  Deutsche  Bischofs-Ehre  Preis  gegeben,
als  ob  ein  Rdmischer  Bischof  seinen  Deutschen  Collegen  so
willkürlich  entsetzen  könnte.  Erst  war  man  so  fest  bestanden,
daß  der  Pabst  die  Deutsche  Acceptation  der  Basler  Decrete
feierlichst  bestätigen,  Basler  Frciheit  der  ganzen  Kirche  schenken,
  und  die  angenommenen  Dectete  so  einschränken,  und  so
läutern  lassen  müsse,  wie  es  den  Deutschen  noch  bequem  sey
Nun  gab  man  zu,  daß  der  Pabst  von  Widererstattung  der
Vortheile  sprach,  die  ihm  durch  Annahme  der  Basler  Decrete
  und  durch  seine  Bestätigung  derselben  entrissen  werden
sollten,  geduldig  nahm  man  an,  daß  das  jährliche  Dongratuit,
  das  großmüthig  gleich  bei  ersier  Acceptation  der  Basler
Decrete  dem  Pabst  ausgesetzt  worden  *),  zu  vermeinter
Entschädigung  des  Pabsts  weit  nicht  hinreiche,  man  ließ  von
Entschädigung  und  Erstattung  sprechen,  wo  doch  der  Bischof
von  Rom  kein  gültiges  Recht  verlor,  man  bedachte  nicht,  ob
was  gewonnen  sey,  wenn  man  die  Abtretung  der  usurpirtesten
Vorrechte  und  der  erschlichensten  Geld-Taren  noch  erstatten
müsse,  Aequivalente  noch  geben  solle,  wo  man  doch  das  volleste
  Recht  hatte,  uralte  Taren-Freiheit  zu  fordern.

So  unredlich  war  der  neue  Friedens-Tractat  entworfen,
so  unbefriedigend  für  jeden  Deurschen,  der  sein  Recht  kannte,
so  listig  neue  Schlingen  schon  gelegt,  daß  die  Erz-Bischöfe

*)  Würdewein  1.  c.  Tom.  VIII.  u.  5.